Artikel vom 18.06.2019

Supergau im Standesamt: Wenn die Braut Nein! sagt



Die Hochzeit absagen? Kein einfacher Schritt. Nicht immer ist die Trennung der Grund - auch Erkrankung, Unfall oder andere unvorhergesehene Ereignisse können hochfliegende Hochzeitspläne durchkreuzen. Sonja Brödje, Standesbeamtin in Nordenham, Niedersachsen, hat in all den Jahren ihrer Tätigkeit nie ein Nein auf die entscheidende Frage gehört - aber den potenziellen Supergau trotzdem stets im Hinterkopf.

Schulung: Auf Nein in letzter Sekunde reagieren

Nach 22 Jahren hat das Standesamt Nordenham eine neue Leitung: Julia Prehn löst Sonja Brödje ab. Ein Partner, der in letzter Sekunde seine Meinung ändert? Dieser Supergau blieb der Standesbeamtin, die über 1500 Paare traute, erspart. Gleichwohl weiß Brödje Kurioses zu berichten - wie von einem Bräutigam, der vor dem Ja-Wort erst noch schnell ans Handy ging. Wie verhält sich ein Standesbeamter im Fall der Fälle? Das ist Schulungsthema, berichtet Nachfolgerin Julia Prehn: Kühlen Kopf bewahren, erneut mit den Brautleuten das Gespräch suchen, die Ernsthaftigkeit der Lage deutlich machen. Inzwischen hat die "Neue" im Standesamt über 20 Ehen geschlossen. Beim allerersten Mal hatte die 26-Jährige allerdings Lampenfieber - und die Trauung deshalb vorher mit Kollegen simuliert.

Kommt immer wieder vor: Hochzeit platzen lassen

Dem aktuellen Hochzeitsboom zum Trotz lassen Brautleute, so das Standesamt Gladbeck, immer öfter die Hochzeit platzen - und erscheinen gar nicht erst. Und anders als in Nordenham kennt das Standesamt München durchaus Fälle ohne Eheschließung - weil einer der Partner die Frage aller Fragen tatsächlich klar mit "Nein" beantwortete. Auch im Standesamt Bielefeld können Standesbeamte ähnliche Geschichten besteuern. Wie von dem Bräutigam, der die Hochzeit angemeldet, aber den Trautermin beinahe vergessen hatte. Oder der Braut, die Nein! sagte - und eine zweite Trauchance bekam, da ihre Ablehnung nicht ernstgemeint war.

Kosten per Hochzeitsversicherung abfedern

Nicht zu vergessen: Hochzeitsplanung kostet bares Geld, ein Nein Zeit und Nerven. Wer finanziell auf Nummer sicher gehen möchte, kann die Kosten durch eine Hochzeitsversicherung abfedern. Solche Rücktrittsversicherungen, in Großbritannien als Wedding Insurance schon lange üblich, sind auch kurzfristig möglich. Zu den Leistungen zählt ein Ersatz der Stornokosten; dazu lassen sich Arrangements bestimmter Höhe vorher buchen. So werden bei Kosten in Höhe von 2500 Euro um 50 Euro Versicherungsrprämie fällig. Akzeptierte Gründe? Pure Unlust gehört meist nicht dazu. Aber sehr wohl schwere Erkrankung, Unfall oder eine Eventlocation, die plötzlich unter Wasser steht. Meist, denn in Österreich existieren Anbieter, die das Nein vor dem Traualtar mit einem Zuckerl von 1000 Euro Trostgeld versüßen - um den seelischen Schmerz zu kompensieren.

Was für eine Gaudi! Grenzen guten Geschmacks überschritten

Bei anderen für Seelenpein zu sorgen - etwas, das manche Ehepartner in spe tatsächlich für witzig halten: Auf dem Standesamt von Steyr, Österreich, sagte die Braut erstmal herzhaft nein, um dann zurückzurudern: "Ah geh, woar nur a Scherzl". Doch was gesprochen ist, kann - weder nach österreichischem noch nach deutschem Recht - zurückgenommen werden. Auch im Standesamt München weigerte sich der Beamte, die Zeremonie fortzusetzen: Nachdem der Bräutigam zur Braut sagte: "Soll ich dich wirklich heiraten?", schickte er beide kurzerhand wieder heim.

Ehe ernstnehmen: Voraussetzungen, damit die Trauung im Standesamt klappt

Witze gehören nicht dazu! Wozu erklärt der Standesbeamte Brautleuten sonst die Bedeutung der Ehe? Und befragt das Paar anschließend einzeln, ob man die Ehe miteinander eingehen will? Eine ernste Angelegenheit, sehr offiziell in §1312 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben. Auch ist das Jawort eine Erklärung, die Brautleute nur persönlich abgeben können - wenn beide gleichzeitig dabei anwesend sind, so §1311 Satz 1 BGB. Erst, wenn der zweite Partner seine Erklärung abgegeben hat, kommt die Ehe zustande. Und nur, wenn keinerlei Zweifel bestehen, dass beide wirklich wollen! Die Aufgabe des Standesbeamten dabei? Sicherzustellen, dass all dies eingehalten wird. Er hat Zweifel? Dann muss er von der Trauung absehen. Klare Sache: Wer heiraten will, darf keine Zweifel daran aufkommen lassen. Weshalb Witzbolde, denen die dazu nötige Reife fehlt, besser nach Hause geschickt werden.

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