Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) bequem online beantragen

Eheurkunden können bei einem deutschen Standesamt persönlich vor Ort, schriftlich oder online beantragt werden. Zuständig für die Ausstellung von einer Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) ist das Standesamt an dem Ort, bei welchem die standesamtliche Eheschließung stattgefunden hat.

Mit dem privaten Antragsservice Standesamt.com versenden Sie schnell, sicher und unbürokratisch Ihren rechtswirksamen Antrag zur Bestellung einer Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) an das Standesamt Ihrer Eheschließung. Danach erfolgt die Bearbeitung Ihres Antrages durch das Standesamt, und es kann Ihnen die Urkunden nach erfolgreicher Überprüfung der Anforderungsberechtigung, per Post nach Hause senden.

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Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) Informationen

Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Eheurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen englisch, französisch, spanisch, italienisch. Sie gilt in über 20 europäischen Staaten und bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).




Informationen rund um das Beantragen von Eheurkunden

Welches Standesamt ist für die Ausstellung von einer Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) für mich zuständig?

Zuständig für die Ausstellung von  einer Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) ist das Standesamt an dem Ort, bei welchem die standesamtliche Eheschließung stattgefunden hat. Sofern Sie also eine Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) beantragen möchten, müssen Sie sich an das Standesamt wenden, wo die Eheschließung gewesen ist.  Sollten Sie bereits über eine Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) verfügen, können Sie das für Sie richtige Standesamt aus der oberen Zeile der Urkunde entnehmen.

Wie kann ich eine Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) bei einem deutschen Standesamt beantragen?

Grundsätzlich können Personenstandsurkunden beim zuständigen Standesamt persönlich vor Ort oder schriftlich beantragt werden. Um die Urkunden unverzüglich zu erhalten, gehen Sie zu den Öffnungszeiten persönlich zum zuständigen Standesamt. Die Öffnungszeiten des Standesamtes finden Sie auf der Webseite der Stadtverwaltung oder Gemeinde. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Einen Termin können Sie telefonisch unter der Telefonnummer des Standesamtes erfragen. Einige Verwaltungen verfügen über einen Online-Terminkalender. Dann können Sie einen Termin für Ihr Anliegen der Urkundenausstellung über den Terminkalender buchen. Nehmen Sie zum vereinbarten Termin unbedingt Ihren Ausweis mit. Des Weiteren benötigen Sie einen Nachweis über das rechtliche Interesse oder eine unterschriebene Vollmacht, wenn Sie Urkunden von Personen beantragen möchten, für welche Sie nicht automatisch durch Ihr Verwandschaftsverhätnis vollberechtigt sind. Folgende Grafik verdeutlicht auf einen Blick, wer welche Urkunden mit oder ohne zusätzliche Nachweise erhalten kann.

Wer darf welche Urkunde erhalten?

Urkunden Nachweis rechtliches Interesse
Wenn Sie sich den zeitaufwendigen Gang zum Amt ersparen möchten, besteht die Möglichkeit eine Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) beim Standesamt schriftlich zu beantragen. Ein Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden muss folgende Informationen enthalten:
  • Identifikations- und Adressdaten der Antragstellenden Person
  • Angaben zur Person, zu welcher die Urkunde ausgestellt werden soll
  • Anzahl und Art der Urkunden
  • Verwendungszweck der Urkunden
Machen Sie bei Ihrem Antrag möglichst konkrete und richtige Angaben, um keine Suchgebühren zu riskieren. Sollten Sie bestimmte Angaben nicht machen, kann das Standesamt im ungünstigsten Fall, Suchgebühren in Höhe von 10,00 bis 30,00 EUR je angefangene halbe Stunde erheben. Auf dem Postweg senden Sie den Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden an die Postanschrift des Standesamtes.

Theoretisch ist es auch möglich, einen Antrag mittels E-Mail beim Standesamt einzureichen. Die Antragstellung per E-Mail ist jedoch nur zu empfehlen, wenn der Datenschutz bei der Übertragung durch Verschlüsselung gewahrt bleibt.

Darüber hinaus bieten immer mehr Standesämter im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung die Möglichkeit, Urkunden online per Webformular zu beantragen. Dies jedoch zunehmend nur in Verbindung mit einer Registrierung bei einem staatlichen Verwaltungsportal oder gar mit Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Bitte erkundigen Sie sich auf der offiziellen Webseite der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, auf dem Verwaltungsportal des Bundes oder dem allgemeinen Verwaltungsportal des Bundeslandes, inwieweit und zu welchen Bedingungen die Möglichkeit zur Online-Beantragung von Urkunden bei Ihrem Standesamt besteht. Hier eine Liste der Verwaltungsportale der einzelnen Bundesländer: Alternativ können Sie Urkunden für alle Bundesländer direkt online auf Standesamt.com beantragen.

Was kostet eine eine Internationale Eheurkunde (mehrsprachig)?

Für die Ausstellung von Urkunden erhebt ein Standesamt - je nach Bundesland - Gebühren in Höhe von 10-15 EUR pro Urkunde. Städte und Gemeinden haben mittels eigener Satzungen die Möglichkeit, die nach Landesrecht festgelegten Gebühren anzupassen. Für jede weitere Urkunde der gleichen Art und Bestellung wird lediglich die Hälfte fällig. Für zwei Urkunden mit einer Standardgebühr von 10 EUR, bezahlen Sie also nur 15 EUR statt 20 EUR. Urkunden für Sozialversicherungszwecke (Rente/Krankenkasse) sind gebührenfrei. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis beim Standesamt vorgelegt werden. Zusätzlich zu den Gebühren für die Urkunden, kann das Standesamt Suchgebühren erheben. Diese liegen bei 10 - 60 EUR pro angefangene halbe Stunde. Wir empfehlen ein ordentliches Ausfüllen von bereitgestellten Antragsformularen, da diese alle wichtigen Informationen erfassen, welche für eine reibungslose Bearbeitung benötigt werden. Wenn Sie auf Standesamt.com eine Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) beantragen, werden Ihnen die vorraussichtlich zu erwartenden Gebühren für die Urkunden im letzten Schritt des Antragsformulars angezeigt.

Wie lange dauert es, bis ich eine Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) vom Standesamt erhalte?

Die Bearbeitungszeit bei der Bestellung von Urkunden ist von Standesamt zu Standesamt sowie saisonal sehr unterschiedlich. In der Regel erhalten Sie die Urkunden innerhalb von 2-4 Wochen. Sie kann jedoch in einigen Fällen auch deutlich schneller oder erheblich länger dauern. Die schnellsten Standesämter versenden Urkunden innerhalb weniger Tage nach Antragseingang. Die langsamsten Standesämter benötigen mehrere Wochen. Lediglich durch persönliche Vorsprache beim Standesamt, können Sie die Urkunden sofort mitnehmen. Hierfür gehen Sie zu den Öffnungszeiten des Standesamtes oder nach Terminvereinbarung mit Ihrem Ausweis zum Standesamt. Bei einigen Standesämtern ist eine persönliche Vorsprache nur noch mit Terminvereinbarung möglich. Bitte informieren Sie sich dementsprechend vorher, wann und wo Sie persönlich beim zuständigen Standesamt vorsprechen können.

Über Standesamt.com

Standesamt.com hat die Kontaktinformationen von mehr als 4000 Standesämtern recherchiert und stellt Ihnen diese regelmäßig aktualisiert, übersichtlich nach Bundesländern sortiert als Webverzeichnis zur Verfügung. Über die Umkreissuche, können Sie sich alle Standesämter in der Nähe anzeigen lassen sowie alle wichtigen Informationen zum Standesamt. Dazu zählen: aktuelle Adresse und Öffnungszeiten, die wichtigsten Kontaktinfos und Ansprechpartner sowie ein einfach gestaltetes Online-Formular zur Urkundenbestellung. Mit dem auf Standesamt.com bereitgestellten Online-Antragsformular zur Urkundenbestellung können Sie Eheurkunden schnell und unbürokratisch online beantragen. Wählen Sie dazu einfach die gewünschte Urkundenart, füllen Sie das Antragsformular in weniger als 2 Minuten aus und versenden Sie den Antrag sofort an Ihr Standesamt. Weitere Infos über uns.

Über diesen Artikel

Autor
Autor: Sebastian von Standesamt.com
Antragspezialist für Personenstandsurkunden und Experte für effizienten Informationsaustausch mit Behörden.
Veröffentlicht am: 14.06.2024 | Letzte Überprüfung/Aktualisierung: 19.06.2024

Gut zu wissen

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Siehe auch

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Zuletzt aktualisiert am 26.07.2024

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