Artikel vom 10.06.2019
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Die Geburtsurkunde
Die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb einer Woche dem örtlichen Standesbeamten angezeigt werden. Auf dem Standesamt beantragen Sie dadurch eine Geburtsurkunde, die in das Stammbuch der Familie gehört. Eine Geburtsurkunde für das Stammbuch beinhaltet nach § 59 des Personenstandsgesetzes folgende Angaben:- Name vom zuständigen Standesamt
- das Jahr der Geburt zusammen mit der laufenden Nummer des Geburtseintrags
- der/die Vorname(n) sowie der Nachname des Kindes
- das Geschlecht des Kindes
- das Geburtsdatum und der Geburtsort des Kindes
- die vollständigen Namen der rechtlichen Eltern
- sofern nicht widersprochen wird die Religion
- Ort vom Standesamt
- Ausstellungsdatum der Geburtsurkunde
- Name und Unterschrift des beurkundenden Standesbeamten
- Siegel des Standesamtes
Beim Beantragen der Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie sind Angaben zum Datum, Zeitpunkt und Ort der Geburt zu machen, das Geschlecht sowie der Name des Kindes zu nennen und Angaben zu den Eltern zu erfolgen. Eltern müssen ihre Namen und Wohnorte durch geeignete Nachweise belegen, beispielsweise durch einen Personalausweis oder eine Geburtsurkunde, die im jeweiligen Stammbuch enthalten ist. Das Anzeigen einer Geburt und Beantragen der Geburtsurkunde muss von einem sorgeberechtigten Elternteil erfolgen. Ist dieser durch wichtige Gründe verhindert, müssen bei der Geburt dabei gewesene Zeugen die mündliche Anzeige tätigen. Krankenhäuser oder sonstige Geburtseinrichtungen sind ebenfalls zur Anzeige verpflichtet. Doch warum ist es so wichtig, das Anzeigen der Geburt Ihres Kindes sowie das Beantragen einer Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie?