Artikel vom 02.01.2023

Namen sind Identitäten: Deutsche Standesämter nehmen' s genau!



Sag' mir, wie du heisst: Wenige Buchstaben können einen großen Unterschied machen, so dass Heiratswillige auf unerwartete Hindernisse stoßen. Zum Beispiel, weil sich bei gut gemeinter Eindeutschung des Namens Fehler in die Geburtsurkunde einschleichen. Oder weil sich Paare beim späteren Ehe- und Familiennamen nicht einig sind. Namen stiften Identitäten. Was ist möglich, bei Namensgebung und Namensänderung?

Heiraten, aber ein Vorname fehlt

Als der Ulmer Matthias Martin Hulok einen Trautermin vereinbaren möchte, stellen sich seinen Heiratswünschen Hindernisse in den Weg: Vor 31 Jahren unterlief dem Landratsamt Sigmaringen bei der Übersetzung von Huloks Geburtsurkunde ein Fehler. Dort vergaß man, den ersten Vornamen Matthias einzutragen. Der gebürtige Pole kam als Kleinkind als Maciej Marcin Hulok aus Ruda. Seine Eltern entschieden sich, den Namen einzudeutschen. Nun möchte Matthias seinen ersten Vornamen auch auf der Heiratsurkunde sehen, aber bislang stellt sich das Standesamt Ulm quer. Namensänderungen - gut gemeint, aber von deutschen Ämtern manchmal schlecht gemacht. Dabei wollten die Eltern des kleinen Maciej ihrem Sohn das Leben durch einen deutschen Vornamen erleichtern!

Vornamen mit Verbotspotenzial - welche sind es?

Aber deutsche Erbsenzählerei beim Namensrecht hat auch Gutes. Denn das Gesetz verhindert Namenswünsche von Eltern, mit denen es sich als Namensträger später nicht einfach lebt. So senkt das Standesamt bei bestimmten Vornamen den Daumen. Eine verbindliche Liste gibt es allerdings nicht; das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das das Namensrecht nach Heirat regelt, macht hier keine Vorgaben. Also orientieren sich die Standesämter an existierendem Urteilen. Was einen Vornamen mit Verbotspotenzial auszeichnet, regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV). Zu Standesamt-Argumenten, einen Vornamen abzulehnen, kann gehören, dass dieser

- nicht als Vorname erkennbar ist, wie Sommer, Sonne (engl. Summer oder Sunshine sind erlaubt)
- ein geläufiger Nachname ist (wie Schröder, Müller etc.)
- ein Titel ist wie Prinzessin oder Doktor (Schneewittchen ggf. erlaubt, weil fiktional)
- das Kindeswohl gefährdet (Judas, Satan, Whisky, Superman)

Wenn Adolf, Tarzan und Winnetou im Pass stehen

Entgegen landläufiger Annahme ist der - wenngleich historisch vorbelastete - Name Adolf nicht verboten, da dieser zu den seit Jahrhunderten etablierten deutschen Vornamen zählt. Dass Standesämter bei der Vornamens-Zulassung trotzdem recht freie Hand genießen, zeigen Namen wie Winnetou, Siebenstern und Tarzan, die Schwarz auf Weiß in Pässen und Geburtsurkunden stehen. Angesichts solcher Widersprüchlichkeiten könnten Eltern auf die Idee kommen, es nach dem Prinzip Trial & Error bei weiteren Standesämtern zu versuchen. Keine Chance - es muss das Standesamt am Wohnort bzw. Geburtsort sein.

Wie viel sagt der Name über die Identität?

Im (Nach-)Namen steckt viel Persönlichkeit - und besonders für Frauen eine individuelle Geschichte. Denn diese lassen noch immer viele Bräute zurück, wenn sie den Namen des Mannes annehmen. Gibt es Männer, die den Namen der Partnerin annehmen? Ja, jeder Sechzehnte tut es. In drei von vier Ehen wird der Name des Mannes Familienname - etwas, das bis 1976 sogar Gesetz war. Inzwischen ist der Begriff Mädchenname passé, heute darf auch die Frau ihren Namen behalten - und der Kampf darum wird hinter geschlossenen Türen noch immer verbissen geführt. Sind dann Kinder da, wird das Handling zweier unterschiedlicher Familiennamen schwieriger - Doppelnamen erleichtern das Reisen mit Kindern im Ausland. Richtig kompliziert wird es für Bürger, die ihren alten Familiennamen komplett ausradieren möchten - das geht nur per öffentlich-rechtlicher Namensänderung.

Sie tragen einen Namen nach ausländischem Recht?

Bei Einbürgerung können Sie Vornamen und Familiennamen in eine deutsche Form bringen. Rechtliche Grundlage dafür: Artikel 47 Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB). Seit 24. Mai 2007 können eingebürgerte Deutsche, die einen Namen nach ausländischem Recht tragen, diesen Namen per Erklärung über die Angleichung einer Namensführung, kurz Angleichungserklärung, ans deutsche Namensrecht anpassen. Was heißt das? Eine Person führt wenigstens einen Vornamen und einen (einzigen!) Familiennamen - manche ausländische Rechtsordnungen kennen solche Unterscheidungen nicht. Eine Angleichungserklärung abzugeben, will gut überlegt sein. Es geht nur einmal und kann nicht widerrufen werden.

Namen eindeutschen: Was braucht es dazu?

Einbürgerungsurkunde, Pass wie Personalausweis, Reisepass bzw. Reiseausweis und die - von einem öffentlich bestellten, in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzte - Geburtsurkunde im Original. Urkunden, die nicht in lateinischen Buchstaben - z. B. auf Arabisch - verfasst sind, muss außerdem eine Transliteration nach ISO-Norm beiliegen. Um die Suche nach einem Übersetzer zu erleichtern, stellen Standesämter Online-Dolmetscher- und Übersetzerdatenbanken bereit. Alternativ genügt eine internationale Geburtsurkunde in deutscher Sprache ohne fremdsprachliche Vermerke. Sie sind verheiratet bzw. leben in eingetragener Lebenspartnerschaft? Dann ist auch diese Urkunde vorzulegen. Besteht die Ehe nicht mehr, ist dies durch Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde nachzuweisen. Darüber hinaus können weitere Unterlagen nötig sein. Weshalb es Sinn macht, das zuständige Standesamt zu kontaktieren, bevor man persönlich vorspricht (Verheiratete und Geschiedene in der Eheregister-Abteilung, Ledige im Bereich Personenstandsregister beraten. Und soll der anzugleichende Name mit der Hochzeit Ehename sein, müssen beider Ehepartner die Angleichungserklärung gemeinsam abgeben.

Namen ändern, sprich angleichen - was geht konkret?

Hierbei ist möglich:

- Namensketten (mehrteilige Namen) in einen oder mehrere Vornamen und einen Familiennamen umzuwandeln
- einen einteiligen Namen als Vornamen oder Familiennamen zu wählen und den fehlenden Teil neu zu ergänzen
- Namensbestandteile, die unserem Namensrecht fremd sind, wie Vatersnamen etc., durch eine einfache Erklärung abzulegen
- Namen, die nach Geschlecht oder Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt sind, in die Ursprungsform zu ändern (wie Uljanova zu Uljanov etc.)
- die deutschsprachige Form des Vornamens oder Familiennamens anzunehmen (z. B. Peter für Piotre)

Hat das Standesamt die Angleichungserklärung geprüft, bescheinigt es die neue Namensführung. Übrigens: Der Führerschein kann trotz Namensänderung bleiben, wie er ist, sofern der geänderte Pass bei der Kontrolle gezeigt wird. Im Ausland könnte dies anders aussehen. Denn die Angleichungserklärung ist eine Besonderheit deutschen Rechts. Dass der neue Name auch in der alten Heimatstaat problemlos anerkannt wird, ist daher nicht immer garantiert.

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