Artikel vom 13.07.2017
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Stichtag 1. Oktober: Weg frei für die Ehe gleichgeschlechtlicher Partner?



Die Ehe für alle kommt! Zumindest stimmte der Bundestag Ende Juni dafür, nach langem Tauziehen. Was bedeutet diese Gleichstellung homosexueller Paare, verglichen mit dem bisherigen Modell der eingetragenen Lebenspartnerschaft? Ab wann sind gleichgeschlechtliche Eheschließungen möglich? Und was bedeutet dieses Novum für Standesbeamte und Verwaltungen?

Homo-Ehe: Bundestag ebnet den Weg

Bisher immer am Widerstand der CDU gescheitert, scheint er jetzt frei, der Weg für die Ehe schwuler und lesbischer Paare. Am 30. Juni votierte der Bundestag mehrheitlich dafür. Besonders für Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, ein Erfolg: Schließlich hatte ihr Bundesland bereits 2013 und 2015 exakt diesen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Hat das Gesetz den Bundesrat passiert, steht einer Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nichts mehr im Wege. Einmal im Bundesgesetzblatt, läuft die Dreimonatsfrist für Standesämter und Verwaltungen, um notwendige Umstellungen vorzunehmen.

Gleichstellung: Lebenspartnerschaft wird Ehe

Ab 1. Oktober ist es soweit sein: Homosexuelle Paare dürfen heiraten - was eine deutliche Ausweitung von Rechten, verglichen mit der bisherigen eingetragenen Lebenspartnerschaft bedeutet. Gemeinsam Kinder adoptieren? War der Weg zum Familientraum bislang mit hohen Hürden bestückt, soll auch dieses letzte Tabu nun fallen. Sie haben sich bereits zu einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bekannt? Dann können Sie diese zur Ehe aufwerten, indem Sie deren Umwandlung beim Standesamt beantragen - und den anderen ganz offiziell als Ehemann oder Ehefrau bezeichnen. Endlich sagen können, dass man miteinander verheiratet ist! Als eine Art frisches Coming-Out, das unterstreicht: Wir sind wie alle, wir sind gleichgestellt.

Handwerklich gut gemacht? Standesämter fürchten Umsetzungsprobleme

Allerdings: Das neue Gesetz ist noch längst nicht so klar, wie sich dies mancher Standesbeamte für den Vollzug wünscht. Denn nicht alle ehebezogenen Paragraphen sind 1:1 auf gleichgeschlechtliche Paare übertragbar, beispielsweise dann, wenn ein Partner Angehöriger eines Staates ist, der die Ehe für alle nicht kennt. Weshalb die Standesämter vom Bundesinnenministerium bzw. den jeweiligen Innenministerien der Länder Handreichungen erwarten, wie das neue, eilig vor der Sommerpause verabschiedete Gesetz zu vollziehen ist. Der Bundesverband der Standesbeamten sieht hier Einiges auf die Standesämter zukommen: Das Gesetz sei "handwerklich ein Flop, weil jegliche Ausführungsbestimmungen fehlen", so Verbandsgeschäftsführer Gerhard Bangert gegenüber der Deutschen Presseagentur. Was in der Praxis heißt: In Vordrucken ist aus Ehefrau und Ehemann überall Ehepartner zu machen, zusätzlich sind weitere Datenfelder wie Geschlecht männlich/weiblich einzufügen. Die Zeit für Änderungen bei Formularen und Urkunden drängt: Bis dato arbeiteten die Standesämter mit einer Software, die auf die Heirat von Frau und Mann zugeschnitten ist. Außerdem beziehen die Computersysteme von Meldeämtern, Behörden und Statistischem Bundesamt Daten von den Standesämtern, so dass auch hier Umstellungsbedarf besteht. Veränderungen, so Bangert, für die normalerweise neun Monate Zeit benötigt würden - Raum für reichlich Improvisationstalent.

Kann die Ehe für alle noch kippen?

Dass das Gesetz den Bundesrat passiert, darf als sicher gelten, da außer CDU/CSU alle Parteien für die Neuregelung sind. Mit gewissen Einschränkungen, wie im Fall des bekennenden Katholiken Winfried Kretschmann (Grüne) und Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Kretschmann bekundete Verständnis für den Fall, dass die Kirchen das neue Recht anders als der Staat verstünden; schließlich beträfe das Gesetz nur die Ehe auf dem Standesamt. Deutlicher wird der bayerische Justizminister Winfried Bauback (CSU), der die Ehe für alle ablehnt - und das Gesetz verfassungsrechtlich prüfen lassen will. Bauback hält eine Grundgesetzänderung für zwingend, um die Ehe für alle zu öffnen. Entsprechend forderten konservative Katholiken die bayerische Regierung via Online-Petition auf, noch vor der Bundestagswahl am 24. September Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen: Das Grundgesetz stelle zwar Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates, aber meine damit die Ehe zwischen Mann und Frau. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hält dagegen: Das Gesetz sei verfassungskonform, der Begriff der Ehe offen für Wandel - und im Grundgesetz stehe nichts von Mann und Frau.

Endlich heiraten: Standesämter erhalten Terminanfragen

Derweil verzeichnen die Standesämter bereits reges Heiratsinteresse homosexueller Paare. Warteschlangen vor den Trauzimmern ab 1. Oktober? Man darf gespannt sein. Sicher ist, der etwas sperrig-bürokratische Terminus der Lebenspartnerschaft hat erst einmal ausgedient, genauso wie der Satz des Standesbeamten: "Sie kommen zu mir, um eine Lebenspartnerschaft zu begründen?" Denn die nächsten, die das Trauzimmer betreten, wollen heiraten.

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