Artikel vom 14.02.2023

Sonderrecht für binationale Ehen: Brauchen Iranerinnen die väterliche Eheerlaubnis?



Meral will heiraten. Weil sie Iranerin ist, muss ihr Vater der Ehe zustimmen - nicht nur im Iran, sondern auch in Deutschland. Eine Standesamt-Kooperation mit dem Ausland, die die FDP Baden-Württemberg kritisch sieht. Sie möchten einem ausländischen Staatsbürger das Ja-Wort geben? Damit Ihre Ehe nicht nur in Deutschland, sondern auch im Heimatland des Partners anerkannt wird, existieren besondere rechtliche Rahmenbedingungen.

Gilt für Iranerinnen in Deutschland iranisches Eherecht?

Besonders Iranerinnen, so die frauenpolitische Sprecherin der FDP Baden-Württemberg, Alena Trauschel, seien von der Einmischung der iranischen Sittenpolizei in deutsche Eheschließungen betroffen. Und als Julia Goll, FDP-Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, von diesen Fakten erfuhr, wollte sie es erst nicht glauben: Weshalb gilt iranisches Eherecht auf deutschem Boden? Wer nach dem Grund sucht, muss in der Geschichte graben: 1929 wurde das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen geschlossen - das einzige dieser Art mit islamischen Ländern. Dort steht Schwarz auf Weiß, dass Iranerinnen und Iraner in Deutschland unter iranisches Eherecht fallen. Ausländer, die in Deutschland den Bund der Ehe eingehen möchten, müssen sich an die Regeln ihres Heimatlandes halten. Im Standesamt ist ein Ehefähigkeitszeugnis des Herkunftslandes vorzulegen; alternativ kann die Ehefähigkeit durch ein Oberlandesgericht attestiert werden. Ziel ist, dass die deutsche Trauung auch in der Heimat anerkannt wird.

Binationale Ehe: Voraussetzungen im deutschen Standesamt

2017 war jede achte in Deutschland geschlossene Ehe binational. Hat der Partner keinen Aufenthaltstitel, genügt die Heiratsabsicht allein nicht für ein Aufenthaltsrecht. Auch ein einfaches Schengen-Visum reicht nicht. Es ist ein nationales Visum zu beantragen. Drei Monate gültig, kann es um weitere drei Monate verlängert werden. Aber selbst nach der Trauung bleibt die Aufenthaltserlaubnis befristet. Erst, wenn alle Integrationsbedingungen - wie z. B. ausreichende Sprachkenntnisse - erfüllt sind, verwandelt sich die befristete in eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Vorausgesetzt, ein dauerhaftes Niederlassen in Deutschland ist ernsthaft geplant. Außerdem muss, wer in Deutschland heiraten möchte, ehefähig, also volljährig und geschäftsfähig sein, nachgewiesen durch ein - maximal sechs Monate gültiges - Ehefähigkeitszeugnis der Behörde des Herkunftslandes. Doch wie drankommen? Das Konsulat informiert zum zuständigen Ansprechpartner im Ausland. Des Weiteren darf kein Ehehindernis - wie eine bestehende Ehe oder Verwandschaft in direkter Linie - vorliegen.

Vater, Großvater oder Bruder müssen der Heirat zustimmen

Immer wieder passiert es, dass moderne Iranerinnen wie Meral, die gar nicht in den Iran zurückkehren möchten und die Anerkennung ihrer Ehe durch ihr Heimatland nicht brauchen, trotzdem auf Schwierigkeiten stoßen. Sogar dann, wenn der Verlobte nicht Moslem, sondern Christ ist (wobei iranisches Recht die Ehe mit Christen verbietet). Letzteres spielt für die Eheanmeldung im deutschen Standesamt zwar keine Rolle, aber die schriftliche Eheeinwilligung von Vater oder Großvater sehr wohl. Leben diese nicht mehr, ist dies durch Sterbeurkunden zu beweisen - und ein Bruder springt als Vormund und Erlaubnisgeber ein. Dass sich deutsche Standesämter in dieser Frage alles andere als einig sind, macht die Verwirrung perfekt. Laut einer Erhebung der Deutschen Presseagentur fordert etwa jedes zweite Standesamt von Iranerinnen bei der Anmeldung zur Eheschließung diese Eheerlaubnis.

Standesämter vergessen die Belehrung

Die Gerichte dagegen sind sich darin einig, dass eine zwingende väterliche Zustimmung dem in Deutschland geltenden Grundrecht auf Gleichbehandlung entgegensteht: Es darf also auch ohne Zustimmung des Vaters geheiratet werden. Das Brautpaar ist lediglich dazu zu belehren, dass der Iran die Ehe ggf. nicht anerkennt. Und exakt dort liegt das Problem: So manches Standesamt versäumt diese Belehrung, so dass sich Bräute wie Meral auf den Weg machen, die vermeintlich nötigen Dokumente aufwändig und teuer zu beschaffen. Manche Juristen raten Betroffenen daher, sich all dies zu ersparen, die eigene Staatsangehörigkeit abzulegen und Deutsche zu werden.

Auswärtiges Amt prüft bei Problem mit deutsch-iranischem Abkommen

Inzwischen bemüht sich das Oberlandesgericht Stuttgart um mehr Eindeutigkeit und Transparenz. So hat man Formulierungen vereinfacht, um deutlich zu machen, dass die Trauung aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch ohne Eheerlaubnis kein Problem ist. Was leider nichts daran ändert, dass das geforderte väterliche Papier weiter in der Liste beizubringender Dokumente erscheint. Viele Akteure mischen bei dieser Problematik mit, nicht zuletzt das Auswärtige Amt. Dieses hat die Aufgabe, Probleme mit dem diesem Abkommen deutsch-iranischen Niederlassungsabkommen anlassbezogen zu überprüfen. Doch damit die uralte, frauenfeindliche Regelung verschwindet, müssen die sich daraus ergebenden Nachteile erstmal die Vorteile überwiegen. Um bürokratischen Aufwand und Kosten in Grenzen zu halten, heiraten so nicht wenige Paare im Ausland statt in Deutschland - z. B. im unter Brautleuten beliebten Dänemark.

FDP Baden-Württemberg: Freiheit für binationale Ehen

Für die Liberalen in Baden-Württemberg ist all dies Flickwerk, denn sie fordern mehr Freiheit für binationale Ehen. Im Dezember stellte die FDP eine entsprechende Anfrage an die Landesregierung: Bitte diese Vorgehensweise dringend ändern! Justizministerin Marion Gentges (CDU) weist die Kritik zurück - und auf die Aufgabe des Standesamtes hin, Brautpaare darüber zu informieren, dass kein Zwang zur Vorlage der Eheeinwilligung besteht. Worauf FDP-Vize-Fraktionsvorsitzende Julia Goll die Hoffnung formuliert, dass dies auch so stimmt - und jedes Standesamt die Hinweise ausnahmslos umsetzt.

Dies könnte Sie auch interessieren:


Heiraten 2013 - das Comeback klassischer Eleganz

Promi-Hochzeit einmal anders

Heiratsdeko deluxe - innovative Hochzeitskreide für den Brautautoschmuck

Ringtausch mit Charakter: Trauring Trends 2022

Perfekter Tag, perfekte Traumfigur: Abnehmen, damit Brautkleid und Anzug sitzen?

Fesselnd eisern & für ewig: Liebesschlösser

Wife Pleaser, Haut & Bein zeigen: Bahn frei - für die Bräutigammode 2023

Kneifen gilt nicht! Muffensausen, Nervenflattern, trotzdem heiraten

Das strahlende Lächeln - am schönsten Tag im Leben

Trautermin geplatzt: Standesamt lehnt homosexuelles Paar ab

Standesamt.com ist ein Angebot der Qdo Advertising UG
© 2011-2024
Alle Angaben ohne Gewähr
Alle Preise in Euro inkl. der jeweils geltenden gesetzl. MwSt. soweit diese anfällt
Standesamt.com wird von einem privaten Unternehmen betrieben und ist keine Webseite eines deutschen Standesamtes

Facebook YouTube PayPal