Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister von Ihrem Standesamt VGem 'Südliches Saaletal' Amtssitz Kahla bequem online beantragen
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Ausgewähltes Standesamt
7768 Kahla
Thüringen
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Informationen rund um das Beantragen von Geburtsurkunden
Welches Standesamt ist für die Ausstellung von einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister für mich zuständig?
Zuständig für die Ausstellung von einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister ist das Standesamt an dem Ort, wo die Person geboren wurde. Sofern Sie also eine Geburtsurkunde beim Standesamt VGem 'Südliches Saaletal' Amtssitz Kahla beantragen möchten, muss der Geburtsort im Zuständigkeitsbereich des Standesamt VGem 'Südliches Saaletal' Amtssitz Kahla liegen. Im Zweifelsfall ist es für das Standesamt VGem 'Südliches Saaletal' Amtssitz Kahla hilfreich, die Geburtsklinik im Antrag zu nennen. Sollten Sie bereits über eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister verfügen, können Sie das für Sie richtige Standesamt aus der oberen Zeile der Urkunde entnehmen.
Wie kann ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beim Standesamt VGem 'Südliches Saaletal' Amtssitz Kahla beantragen?
Grundsätzlich können Personenstandsurkunden beim zuständigen Standesamt persönlich vor Ort oder schriftlich beantragt werden. Um die Urkunden unverzüglich zu erhalten, gehen Sie zu den Öffnungszeiten persönlich zum Standesamt VGem 'Südliches Saaletal' Amtssitz Kahla. Die Öffnungszeiten des Standesamt VGem 'Südliches Saaletal' Amtssitz Kahla sind
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Einen Termin können Sie telefonisch unter der Telefonnummer (036424) 59138 erfragen. Nehmen Sie zum vereinbarten Termin unbedingt Ihren Ausweis mit. Des Weiteren benötigen Sie einen Nachweis über das rechtliche Interesse oder eine unterschriebene Vollmacht, wenn Sie Urkunden von Personen beantragen möchten, für welche Sie nicht automatisch durch Ihr Verwandschaftsverhätnis vollberechtigt sind. Folgende Grafik verdeutlicht auf einen Blick, wer welche Urkunden mit oder ohne zusätzliche Nachweise erhalten kann. Wenn Sie sich den zeitaufwendigen Gang zum Amt ersparen möchten, können Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beim Standesamt VGem 'Südliches Saaletal' Amtssitz Kahla schriftlich beantragen. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:- Identifikations- und Adressdaten der Antragstellenden Person
- Angaben zur Person, zu welcher die Urkunde ausgestellt werden soll
- Anzahl und Art der Urkunden
- Verwendungszweck der Urkunden
Bahnhofstr. 23
7768 Kahla
Darüber hinaus bieten immer mehr Standesämter im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung die Möglichkeit, Urkunden online per Webformular zu beantragen. Dies jedoch zunehmend nur in Verbindung mit einer Registrierung bei einem staatlichen Verwaltungsportal oder gar mit Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite des Standesamt VGem 'Südliches Saaletal' Amtssitz Kahla, inwieweit und zu welchen Bedingungen die Möglichkeit zur Online-Beantragung von Urkunden beim Standesamt VGem 'Südliches Saaletal' Amtssitz Kahla besteht.
Alternativ dazu können Sie Urkunden auch schnell und unbürokratisch mit Standesamt.com beantragen. Wählen Sie dazu einfach die gewünschte Urkundenart und füllen Sie das einfach gestaltete Online-Antragsformular in weniger als 2 Minuten aus.
Was kostet eine eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?
Für die Ausstellung von Urkunden erhebt ein Standesamt - je nach Bundesland - Gebühren in Höhe von 10-15 EUR pro Urkunde. Städte und Gemeinden haben mittels eigener Satzungen die Möglichkeit, die nach Landesrecht festgelegten Gebühren anzupassen. Nach den uns vorliegenden Informationen kostet eine Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beim Standesamt VGem 'Südliches Saaletal' Amtssitz Kahla derzeit 10,00 EUR. Für jede weitere Urkunde der gleichen Art und Bestellung wird lediglich die Hälfte fällig. Urkunden für Sozialversicherungszwecke (Rente/Krankenkasse) sind gebührenfrei. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis beim Standesamt VGem 'Südliches Saaletal' Amtssitz Kahla vorgelegt werden. Für den Versand der Urkunden werden vom Standesamt VGem 'Südliches Saaletal' Amtssitz Kahla keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Sie bezahlen also bei einer schriftlichen Beantragung von Urkunden genauso viel, wie wenn Sie die Urkunden persönlich vor Ort beim Standesamt abholen. Zusätzlich zu den Gebühren für die Urkunden, kann das Standesamt Suchgebühren erheben. Diese liegen bei 10 - 60 EUR pro angefangene halbe Stunde. Wir empfehlen ein ordentliches Ausfüllen von bereitgestellten Antragsformularen, da diese alle wichtigen Informationen erfassen, welche für eine reibungslose Bearbeitung benötigt werden. Wenn Sie auf Standesamt.com eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen, werden Ihnen die Kosten im letzten Schritt des Antragsformulars angezeigt.
Wie lange dauert es, bis ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vom Standesamt VGem 'Südliches Saaletal' Amtssitz Kahla erhalte?
Die Bearbeitungszeit bei der Bestellung von Urkunden ist von Standesamt zu Standesamt sehr unterschiedlich. In der Regel erhalten Sie die Urkunden innerhalb von 2 Wochen. Sie kann jedoch in einigen Fällen auch deutlich schneller oder erheblich länger dauern. Die schnellsten Standesämter versenden Urkunden innerhalb weniger Tage nach Antragseingang. Die langsamsten Standesämter benötigen mehrere Wochen. Lediglich durch persönliche Vorsprache beim Standesamt, können Sie die Urkunden sofort mitnehmen. Hierfür gehen Sie zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung mit Ihrem Ausweis zum Standesamt VGem 'Südliches Saaletal' Amtssitz Kahla. Bei einigen Standesämtern ist eine persönliche Vorsprache nur noch mit Terminvereinbarung möglich.
Welche Urkunde benötige ich für die Anmeldung der Eheschließung?
Wenn Sie planen zu heiraten, benötigen Sie und Ihr Partner für die Anmeldung der Eheschließung je eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister - vereinzelt auch beglaubigter Auszug oder Ausdruck aus dem Geburtenregister genannt - sollte zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein.
Siehe auch
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