Urkunden von Ihrem Standesamt VG Ries bequem online beantragen

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Auf Antrag kann Ihre Geburtsurkunde auch ohne Angabe des Geschlechts, der Religion oder der Namen der Eltern ausgestellt werden.
Ein beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist aussagekräftiger da sie alle Angaben aus der Geburtsurkunde sowie zusätzlich alle Veränderungen des Personenstandes enthält. Veränderungen des Personenstandes können sein Eheschließung, Adoption oder Namensänderung. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister wird unter anderem für die Anmeldung zur Eheschließung oder zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt.
Die Geburtsurkunde wird aus dem Geburtenregister ausgestellt und bescheinigt die Geburt einer Person. Sie enthält neben dem Namen des Kindes, Geschlecht, den Geburtstag und Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden nur beim Standesamt des Geburtsortes geführt und dort für jeweils 110 Jahre verwaltet.
Die Geburtsurkunde wird auf einem speziellen Formular passend für Ihr Stammbuch der Familie ausgestellt.
Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Geburtsurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen englisch, französisch, spanisch, italienisch. Sie gilt in über 20 europäischen Staaten und bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).
Die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder früheren Familienbuch ist eine exakte Abschrift der Eheurkunde. Sie enthält neben allen Angaben zu den Eheleuten zum Zeitpunkt der Eheschließung zusätzlich mögliche Veränderungen der Daten seit Eingehung der Ehe wie z.B. Scheidung, Tod, Kirchenaustritt. Auf Wunsch können in diese Urkunde auch Hinweise mit aufgenommen werden.
Die Eheurkunde gibt Auskunft über die Daten der Ehegatten (insbesondere über die in der Ehe geführten Familiennamen sowie Bestehen oder Auflösung der Ehe). Eheurkunden werden nur beim Standesamt des Eheschließungsortes geführt und dort für jeweils 80 Jahre verwaltet.
Die Eheurkunde wird auf einem speziellen Formular passend für Ihr Stammbuch der Familie ausgestellt.
Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Eheurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen englisch, französisch, spanisch, italienisch. Sie gilt in über 20 europäischen Staaten und bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).
Die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister ist eine exakte Abschrift der Lebenspartnerschaftsurkunde und enthält alle Angaben zu den Lebenspartnern zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie zusätzlich eventuelle Veränderungen wie z.B. Ende der Lebenspartnerschaft, Tod, Kirchenaustritt.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält die in der Lebenspartnerschaft geführten Namen, Geburtsdaten sowie Bestehen oder Auflösung der Lebenspartnerschaft.
Die Urkunde wird auf einem speziellen Formular passend für Ihr Stammbuch ausgestellt.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister enthält neben allen Angaben aus der Sterbeurkunde alle möglichen Veränderungen wie z.B. Eheschließung, Adoption, Namensänderung.
Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Sterbeurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen englisch, französisch, spanisch, italienisch. Sie gilt in über 20 europäischen Staaten und bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).
Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen und enthält neben den Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Todes auch folgende Angaben: Geburtsort, Geburtstag, Religion, Letzter Wohnsitz, Familienstand. Sie erhalten die Sterbeurkunde immer beim Standesamt des Sterbeortes. Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlinge eines Verstorbenen können jederzeit Sterbeurkunden erhalten. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen um eine Sterbeurkunde zu erhalten.
Die Sterbeurkunde wird auf einem speziellen Formular passend für Ihr Stammbuch der Familie ausgestellt.

Ausgewähltes Standesamt

Standesamt VG Ries
86720 Nördlingen
Bayern

Der Personenstandsfall (Geburt, Heirat, Lebenspartnerschaft oder Sterbefall) muss in VG Ries stattgefunden haben. Ändern Sie das Standesamt, wenn dies nicht der Fall sein sollte.

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Gut zu wissen

Offizielle Urkunden vom Standesamt
Anwaltlich geprüfter Antrag
Urkunden per Post erhalten
Unbürokratisch & zeitsparend
Für nur 4,95 € extra
Geld-zurück-Garantie bei Antragsablehnung
Über 10 Jahre Erfahrung
Mehr als 1 Mio. zufriedene Kunden
Kostenlose & schnelle Hilfe bei Problemen
Keine Registrierung bei staatlichem Verwaltungsportal erforderlich
Konform DSGVO
 

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DSGVO konform

Informationen rund um das Beantragen von Urkunden

Welches Standesamt ist für die Ausstellung von Urkunden für mich zuständig?

Zuständig für die Ausstellung von  Urkunden ist das Standesamt an dem Ort, wo die Geburt, Heirat, Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall stattgefunden hat. Sofern Sie also eine Urkunde beim Standesamt VG Ries beantragen möchten, muss der Ort des Geschehens im Zuständigkeitsbereich des Standesamt VG Ries liegen.  Sollten Sie bereits über eine Urkunde verfügen, können Sie das für Sie richtige Standesamt aus der oberen Zeile der Urkunde entnehmen.


Wie kann ich Urkunden beim Standesamt VG Ries beantragen?

Grundsätzlich können Personenstandsurkunden beim zuständigen Standesamt persönlich vor Ort oder schriftlich beantragt werden. Um die Urkunden unverzüglich zu erhalten, gehen Sie zu den Öffnungszeiten persönlich zum Standesamt VG Ries. Die Öffnungszeiten des Standesamt VG Ries sind

Öffnungszeiten Standesamt VG Ries

Standesamt VG Ries Öffnungszeiten
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Einen Termin können Sie telefonisch unter der Telefonnummer 09081 / 2594-0 erfragen. Nehmen Sie zum vereinbarten Termin unbedingt Ihren Ausweis mit. Des Weiteren benötigen Sie einen Nachweis über das rechtliche Interesse oder eine unterschriebene Vollmacht, wenn Sie Urkunden von Personen beantragen möchten, für welche Sie nicht automatisch durch Ihr Verwandschaftsverhätnis vollberechtigt sind. Folgende Grafik verdeutlicht auf einen Blick, wer welche Urkunden mit oder ohne zusätzliche Nachweise erhalten kann.
Wer darf welche Urkunde erhalten?
Urkunden Nachweis rechtliches Interesse
Wenn Sie sich den zeitaufwendigen Gang zum Amt ersparen möchten, können Sie Urkunden beim Standesamt VG Ries schriftlich beantragen. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
  • Identifikations- und Adressdaten der Antragstellenden Person
  • Angaben zur Person, zu welcher die Urkunde ausgestellt werden soll
  • Anzahl und Art der Urkunden
  • Verwendungszweck der Urkunden
Machen Sie bei Ihrem Antrag möglichst konkrete und richtige Angaben, um keine Suchgebühren zu riskieren. Sollten Sie bestimmte Angaben nicht machen, kann das Standesamt im ungünstigsten Fall, Suchgebühren in Höhe von 10,00 bis 30,00 EUR je angefangene halbe Stunde erheben. Auf dem Postweg senden Sie den Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden an die Adresse:
Standesamt VG Ries
Beuthener Str. 6
86720 Nördlingen
Um Ihren Antrag schnell als Fax an das Standesamt VG Ries zu senden, können Sie die Faxnummer 09081 / 2594-50 nutzen. Theoretisch ist es auch möglich, einen Antrag mittels E-Mail beim Standesamt einzureichen. Die E-Mail-Adresse des Standesamt VG Ries lautet geschaeftsleitung@vgries.de. Die Antragstellung per E-Mail ist jedoch nur zu empfehlen, wenn der Datenschutz bei der Übertragung durch Verschlüsselung gewahrt bleibt.

Darüber hinaus bieten immer mehr Standesämter im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung die Möglichkeit, Urkunden online per Webformular zu beantragen. Dies jedoch zunehmend nur in Verbindung mit einer Registrierung bei einem staatlichen Verwaltungsportal oder gar mit Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite des Standesamt VG Ries, inwieweit und zu welchen Bedingungen die Möglichkeit zur Online-Beantragung von Urkunden beim Standesamt VG Ries besteht.

Alternativ dazu können Sie Urkunden auch schnell und unbürokratisch mit Standesamt.com beantragen. Wählen Sie dazu einfach die gewünschte Urkundenart und füllen Sie das einfach gestaltete Online-Antragsformular in weniger als 2 Minuten aus.


Was kostet eine Urkunde?

Für die Ausstellung von Urkunden erhebt ein Standesamt - je nach Bundesland - Gebühren in Höhe von 10-15 EUR pro Urkunde. Städte und Gemeinden haben mittels eigener Satzungen die Möglichkeit, die nach Landesrecht festgelegten Gebühren anzupassen. Nach den uns vorliegenden Informationen kostet eine Urkunde beim Standesamt VG Ries derzeit 12,00 EUR. Für jede weitere Urkunde der gleichen Art und Bestellung wird lediglich die Hälfte fällig. Urkunden für Sozialversicherungszwecke (Rente/Krankenkasse) sind gebührenfrei. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis beim Standesamt VG Ries vorgelegt werden. Für den Versand der Urkunden werden vom Standesamt VG Ries keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Sie bezahlen also bei einer schriftlichen Beantragung von Urkunden genauso viel, wie wenn Sie die Urkunden persönlich vor Ort beim Standesamt abholen. Zusätzlich zu den Gebühren für die Urkunden, kann das Standesamt Suchgebühren erheben. Diese liegen bei 10 - 60 EUR pro angefangene halbe Stunde. Wir empfehlen ein ordentliches Ausfüllen von bereitgestellten Antragsformularen, da diese alle wichtigen Informationen erfassen, welche für eine reibungslose Bearbeitung benötigt werden. Wenn Sie auf Standesamt.com Urkunde beantragen, werden Ihnen die Kosten im letzten Schritt des Antragsformulars angezeigt.


Wie lange dauert es, bis ich Urkunden vom Standesamt VG Ries erhalte?

Die Bearbeitungszeit bei der Bestellung von Urkunden ist von Standesamt zu Standesamt sehr unterschiedlich. In der Regel erhalten Sie die Urkunden innerhalb von 2 Wochen. Sie kann jedoch in einigen Fällen auch deutlich schneller oder erheblich länger dauern. Die schnellsten Standesämter versenden Urkunden innerhalb weniger Tage nach Antragseingang. Die langsamsten Standesämter benötigen mehrere Wochen. Lediglich durch persönliche Vorsprache beim Standesamt, können Sie die Urkunden sofort mitnehmen. Hierfür gehen Sie zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung mit Ihrem Ausweis zum Standesamt VG Ries. Bei einigen Standesämtern ist eine persönliche Vorsprache nur noch mit Terminvereinbarung möglich.


Welche Urkunde benötige ich für die Anmeldung der Eheschließung?

Wenn Sie planen zu heiraten, benötigen Sie und Ihr Partner für die Anmeldung der Eheschließung je eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister - vereinzelt auch beglaubigter Auszug oder Ausdruck aus dem Geburtenregister genannt - sollte zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein.

Siehe auch


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Diese Seite wurde zuletzt am 22.01.2024 um 08:45 bearbeitet.