Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister von Ihrem Standesamt Selent/Schlesen bequem online beantragen
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Ausgewähltes Standesamt
24238 Selent
Schleswig-Holstein
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Informationen rund um das Beantragen von Geburtsurkunden
Welches Standesamt ist für die Ausstellung von einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister für mich zuständig?
Zuständig für die Ausstellung von einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister ist das Standesamt an dem Ort, wo die Person geboren wurde. Sofern Sie also eine Geburtsurkunde beim Standesamt Selent/Schlesen beantragen möchten, muss der Geburtsort im Zuständigkeitsbereich des Standesamt Selent/Schlesen liegen. Im Zweifelsfall ist es für das Standesamt Selent/Schlesen hilfreich, die Geburtsklinik im Antrag zu nennen. Sollten Sie bereits über eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister verfügen, können Sie das für Sie richtige Standesamt aus der oberen Zeile der Urkunde entnehmen.
Wie kann ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beim Standesamt Selent/Schlesen beantragen?
Grundsätzlich können Personenstandsurkunden beim zuständigen Standesamt persönlich vor Ort oder schriftlich beantragt werden. Um die Urkunden unverzüglich zu erhalten, gehen Sie zu den Öffnungszeiten persönlich zum Standesamt Selent/Schlesen. Die Öffnungszeiten des Standesamt Selent/Schlesen sind
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Einen Termin können Sie telefonisch unter der Telefonnummer (04384) 5979-32 erfragen. Nehmen Sie zum vereinbarten Termin unbedingt Ihren Ausweis mit. Des Weiteren benötigen Sie einen Nachweis über das rechtliche Interesse oder eine unterschriebene Vollmacht, wenn Sie Urkunden von Personen beantragen möchten, für welche Sie nicht automatisch durch Ihr Verwandschaftsverhätnis vollberechtigt sind. Folgende Grafik verdeutlicht auf einen Blick, wer welche Urkunden mit oder ohne zusätzliche Nachweise erhalten kann. Wenn Sie sich den zeitaufwendigen Gang zum Amt ersparen möchten, können Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beim Standesamt Selent/Schlesen schriftlich beantragen. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:- Identifikations- und Adressdaten der Antragstellenden Person
- Angaben zur Person, zu welcher die Urkunde ausgestellt werden soll
- Anzahl und Art der Urkunden
- Verwendungszweck der Urkunden
Kieler Str. 18
24238 Selent
Darüber hinaus bieten immer mehr Standesämter im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung die Möglichkeit, Urkunden online per Webformular zu beantragen. Dies jedoch zunehmend nur in Verbindung mit einer Registrierung bei einem staatlichen Verwaltungsportal oder gar mit Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite des Standesamt Selent/Schlesen, inwieweit und zu welchen Bedingungen die Möglichkeit zur Online-Beantragung von Urkunden beim Standesamt Selent/Schlesen besteht.
Alternativ dazu können Sie Urkunden auch schnell und unbürokratisch mit Standesamt.com beantragen. Wählen Sie dazu einfach die gewünschte Urkundenart und füllen Sie das einfach gestaltete Online-Antragsformular in weniger als 2 Minuten aus.
Was kostet eine eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?
Für die Ausstellung von Urkunden erhebt ein Standesamt - je nach Bundesland - Gebühren in Höhe von 10-15 EUR pro Urkunde. Städte und Gemeinden haben mittels eigener Satzungen die Möglichkeit, die nach Landesrecht festgelegten Gebühren anzupassen. Nach den uns vorliegenden Informationen kostet eine Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beim Standesamt Selent/Schlesen derzeit 15,00 EUR. Für jede weitere Urkunde der gleichen Art und Bestellung wird lediglich die Hälfte fällig. Urkunden für Sozialversicherungszwecke (Rente/Krankenkasse) sind gebührenfrei. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis beim Standesamt Selent/Schlesen vorgelegt werden. Für den Versand der Urkunden werden vom Standesamt Selent/Schlesen keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Sie bezahlen also bei einer schriftlichen Beantragung von Urkunden genauso viel, wie wenn Sie die Urkunden persönlich vor Ort beim Standesamt abholen. Zusätzlich zu den Gebühren für die Urkunden, kann das Standesamt Suchgebühren erheben. Diese liegen bei 10 - 60 EUR pro angefangene halbe Stunde. Wir empfehlen ein ordentliches Ausfüllen von bereitgestellten Antragsformularen, da diese alle wichtigen Informationen erfassen, welche für eine reibungslose Bearbeitung benötigt werden. Wenn Sie auf Standesamt.com eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen, werden Ihnen die Kosten im letzten Schritt des Antragsformulars angezeigt.
Wie lange dauert es, bis ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vom Standesamt Selent/Schlesen erhalte?
Die Bearbeitungszeit bei der Bestellung von Urkunden ist von Standesamt zu Standesamt sehr unterschiedlich. In der Regel erhalten Sie die Urkunden innerhalb von 2 Wochen. Sie kann jedoch in einigen Fällen auch deutlich schneller oder erheblich länger dauern. Die schnellsten Standesämter versenden Urkunden innerhalb weniger Tage nach Antragseingang. Die langsamsten Standesämter benötigen mehrere Wochen. Lediglich durch persönliche Vorsprache beim Standesamt, können Sie die Urkunden sofort mitnehmen. Hierfür gehen Sie zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung mit Ihrem Ausweis zum Standesamt Selent/Schlesen. Bei einigen Standesämtern ist eine persönliche Vorsprache nur noch mit Terminvereinbarung möglich.
Siehe auch
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