Geburtsurkunden von Ihrem Standesamt Villingen-Schwenningen kostenlos online beantragen

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Auf Antrag kann Ihre Geburtsurkunde auch ohne Angabe des Geschlechts, der Religion oder der Namen der Eltern ausgestellt werden.
Ein beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist aussagekräftiger da sie alle Angaben aus der Geburtsurkunde sowie zusätzlich alle Veränderungen des Personenstandes enthält. Veränderungen des Personenstandes können sein Eheschließung, Adoption oder Namensänderung. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister wird unter anderem für die Anmeldung zur Eheschließung oder zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt.
Die Geburtsurkunde wird aus dem Geburtenregister ausgestellt und bescheinigt die Geburt einer Person. Sie enthält neben dem Namen des Kindes, Geschlecht, den Geburtstag und Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden nur beim Standesamt des Geburtsortes geführt und dort für jeweils 110 Jahre verwaltet.
Die Geburtsurkunde wird auf einem speziellen Formular passend für Ihr Stammbuch der Familie ausgestellt.
Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Geburtsurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen englisch, französisch, spanisch, italienisch. Sie gilt in über 20 europäischen Staaten und bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).

Ausgewähltes Standesamt

Standesamt Villingen-Schwenningen
78052 Villingen-Schwenningen
Baden-Württemberg

Die Geburt muss in Villingen-Schwenningen stattgefunden haben. Ändern Sie das Standesamt, wenn dies nicht der Fall sein sollte.

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Gut zu wissen

Offizielle Urkunden vom Standesamt
Anwaltlich geprüfter Antrag
Keine Extrakosten
Über 10 Jahre Erfahrung
Mehr als 1 Mio. zufriedene Kunden
Kostenlose & schnelle Hilfe bei Problemen
Keine Registrierung bei staatlichem Verwaltungsportal erforderlich
Konform DSGVO
 

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Informationen rund um das Beantragen von Geburtsurkunden

Welches Standesamt ist für die Ausstellung von Geburtsurkunden für mich zuständig?

Zuständig für die Ausstellung von  Geburtsurkunden ist das Standesamt an dem Ort, wo die Person geboren wurde. Sofern Sie also eine Geburtsurkunde beim Standesamt Villingen-Schwenningen beantragen möchten, muss der Geburtsort im Zuständigkeitsbereich des Standesamt Villingen-Schwenningen liegen. Im Zweifelsfall ist es für das Standesamt Villingen-Schwenningen hilfreich, die Geburtsklinik im Antrag zu nennen.  Sollten Sie bereits über eine Geburtsurkunde verfügen, können Sie das für Sie richtige Standesamt aus der oberen Zeile der Urkunde entnehmen.


Wie kann ich Geburtsurkunden beim Standesamt Villingen-Schwenningen beantragen?

Grundsätzlich können Personenstandsurkunden beim zuständigen Standesamt persönlich vor Ort oder schriftlich beantragt werden. Um die Urkunden unverzüglich zu erhalten, gehen Sie zu den Öffnungszeiten persönlich zum Standesamt Villingen-Schwenningen. Die Öffnungszeiten des Standesamt Villingen-Schwenningen sind

Öffnungszeiten Standesamt Villingen-Schwenningen

Standesamt Villingen-Schwenningen Öffnungszeiten
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Einen Termin können Sie telefonisch unter der Telefonnummer 07721 / 82-1510 erfragen. Nehmen Sie zum vereinbarten Termin unbedingt Ihren Ausweis mit. Des Weiteren benötigen Sie einen Nachweis über das rechtliche Interesse oder eine unterschriebene Vollmacht, wenn Sie Urkunden von Personen beantragen möchten, für welche Sie nicht automatisch durch Ihr Verwandschaftsverhätnis vollberechtigt sind. Folgende Grafik verdeutlicht auf einen Blick, wer welche Urkunden mit oder ohne zusätzliche Nachweise erhalten kann.
Wer darf welche Urkunde erhalten?
Urkunden Nachweis rechtliches Interesse
Wenn Sie sich den zeitaufwendigen Gang zum Amt ersparen möchten, können Sie Geburtsurkunden beim Standesamt Villingen-Schwenningen schriftlich beantragen. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
  • Identifikations- und Adressdaten der Antragstellenden Person
  • Angaben zur Person, zu welcher die Urkunde ausgestellt werden soll
  • Anzahl und Art der Urkunden
  • Verwendungszweck der Urkunden
Machen Sie bei Ihrem Antrag möglichst konkrete und richtige Angaben, um keine Suchgebühren zu riskieren. Sollten Sie bestimmte Angaben nicht machen, kann das Standesamt im ungünstigsten Fall, Suchgebühren in Höhe von 10,00 bis 30,00 EUR je angefangene halbe Stunde erheben. Auf dem Postweg senden Sie den Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden an die Adresse:
Standesamt Villingen-Schwenningen
Auf der Steig 6
78052 Villingen-Schwenningen
Um Ihren Antrag schnell als Fax an das Standesamt Villingen-Schwenningen zu senden, können Sie die Faxnummer 07721 / 82-1519 nutzen. Theoretisch ist es auch möglich, einen Antrag mittels E-Mail beim Standesamt einzureichen. Die E-Mail-Adresse des Standesamt Villingen-Schwenningen lautet standesamt@villingen-schwenningen.de. Die Antragstellung per E-Mail ist jedoch nur zu empfehlen, wenn der Datenschutz bei der Übertragung durch Verschlüsselung gewahrt bleibt.

Darüber hinaus bieten immer mehr Standesämter im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung die Möglichkeit, Urkunden online per Webformular zu beantragen. Dies jedoch zunehmend nur in Verbindung mit einer Registrierung bei einem staatlichen Verwaltungsportal oder gar mit Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite des Standesamt Villingen-Schwenningen, inwieweit und zu welchen Bedingungen die Möglichkeit zur Online-Beantragung von Geburtsurkunden beim Standesamt Villingen-Schwenningen besteht.

Alternativ dazu können Sie Geburtsurkunden auch schnell und unbürokratisch mit Standesamt.com beantragen. Wählen Sie dazu einfach die gewünschte Urkundenart und füllen Sie das einfach gestaltete Online-Antragsformular in weniger als 2 Minuten aus.


Was kostet eine Geburtsurkunde?

Für die Ausstellung von Urkunden erhebt ein Standesamt - je nach Bundesland - Gebühren in Höhe von 10-15 EUR pro Urkunde. Städte und Gemeinden haben mittels eigener Satzungen die Möglichkeit, die nach Landesrecht festgelegten Gebühren anzupassen. Nach den uns vorliegenden Informationen kostet eine Geburtsurkunde beim Standesamt Villingen-Schwenningen derzeit 10,00 EUR. Für jede weitere Urkunde der gleichen Art und Bestellung wird lediglich die Hälfte fällig. Urkunden für Sozialversicherungszwecke (Rente/Krankenkasse) sind gebührenfrei. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis beim Standesamt Villingen-Schwenningen vorgelegt werden. Für den Versand der Urkunden werden vom Standesamt Villingen-Schwenningen keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Sie bezahlen also bei einer schriftlichen Beantragung von Urkunden genauso viel, wie wenn Sie die Urkunden persönlich vor Ort beim Standesamt abholen. Zusätzlich zu den Gebühren für die Urkunden, kann das Standesamt Suchgebühren erheben. Diese liegen bei 10 - 60 EUR pro angefangene halbe Stunde. Wir empfehlen ein ordentliches Ausfüllen von bereitgestellten Antragsformularen, da diese alle wichtigen Informationen erfassen, welche für eine reibungslose Bearbeitung benötigt werden. Wenn Sie auf Standesamt.com Geburtsurkunden beantragen, werden Ihnen die Kosten im letzten Schritt des Antragsformulars angezeigt.


Wie lange dauert es, bis ich Geburtsurkunden vom Standesamt Villingen-Schwenningen erhalte?

Die Bearbeitungszeit bei der Bestellung von Urkunden ist von Standesamt zu Standesamt sehr unterschiedlich. In der Regel erhalten Sie die Urkunden innerhalb von 2 Wochen. Sie kann jedoch in einigen Fällen auch deutlich schneller oder erheblich länger dauern. Die schnellsten Standesämter versenden Urkunden innerhalb weniger Tage nach Antragseingang. Die langsamsten Standesämter benötigen mehrere Wochen. Laut letzter Rückmeldungen, benötigt das Standesamt Villingen-Schwenningen derzeit weniger als 2 Wochen für den Versand von Geburtsurkunden. Lediglich durch persönliche Vorsprache beim Standesamt, können Sie die Urkunden sofort mitnehmen. Hierfür gehen Sie zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung mit Ihrem Ausweis zum Standesamt Villingen-Schwenningen. Bei einigen Standesämtern ist eine persönliche Vorsprache nur noch mit Terminvereinbarung möglich.


Welche Urkunde benötige ich für die Anmeldung der Eheschließung?

Wenn Sie planen zu heiraten, benötigen Sie und Ihr Partner für die Anmeldung der Eheschließung je eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister - vereinzelt auch beglaubigter Auszug oder Ausdruck aus dem Geburtenregister genannt - sollte zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein.

Siehe auch


Standesämter in der Nähe von Villingen-Schwenningen

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Standesamt Bräunlingen
78199 Bräunlingen
Standesamt Hardt
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Standesamt Deißlingen
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Standesamt Schramberg-Tennenbronn
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Standesamt Schönwald
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Standesamt Talheim
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Standesamt Dunningen
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Standesamt Aldingen
78554 Aldingen
Standesamt Villingendorf
78667 Villingendorf
Standesamt Schramberg-Waldmössingen
78713 Schramberg
Standesamt Gütenbach
78148 Gütenbach
Standesamt Rottweil
78628 Rottweil
Standesamt Rottweil-Neufra
78628 Rottweil
Standesamt Lauterbach
78730 Lauterbach
Standesamt Seitingen-Oberflacht
78606 Seitingen-Oberflacht
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Standesamt Geisingen
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Standesamt Denkingen
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Diese Seite wurde zuletzt am 22.01.2024 um 08:45 bearbeitet.