Sterbeurkunden von Ihrem Standesamt Neu-Anspach/Usingen bequem online beantragen

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Die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister enthält neben allen Angaben aus der Sterbeurkunde alle möglichen Veränderungen wie z.B. Eheschließung, Adoption, Namensänderung.
Zur Verwendung im Ausland oder bei ausländischen Behörden kann die Sterbeurkunde auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen englisch, französisch, spanisch, italienisch. Sie gilt in über 20 europäischen Staaten und bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).
Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen und enthält neben den Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Todes auch folgende Angaben: Geburtsort, Geburtstag, Religion, Letzter Wohnsitz, Familienstand. Sie erhalten die Sterbeurkunde immer beim Standesamt des Sterbeortes. Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlinge eines Verstorbenen können jederzeit Sterbeurkunden erhalten. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen um eine Sterbeurkunde zu erhalten.
Die Sterbeurkunde wird auf einem speziellen Formular passend für Ihr Stammbuch der Familie ausgestellt.

Ausgewähltes Standesamt

Standesamt Neu-Anspach/Usingen
61267 Neu-Anspach
Hessen

Der Sterbefall muss in Neu-Anspach/Usingen stattgefunden haben. Ändern Sie das Standesamt, wenn dies nicht der Fall sein sollte.

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Gut zu wissen

Offizielle Urkunden vom Standesamt
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Informationen rund um das Beantragen von Sterbeurkunden

Welches Standesamt ist für die Ausstellung von Sterbeurkunden für mich zuständig?

Zuständig für die Ausstellung von  Sterbeurkunden ist das Standesamt an dem Ort, wo die Person gestorben ist. Sofern Sie also eine Sterbeurkunde beim Standesamt Neu-Anspach/Usingen beantragen möchten, muss der Sterbeort im Zuständigkeitsbereich des Standesamt Neu-Anspach/Usingen liegen.  Sollten Sie bereits über eine Sterbeurkunde verfügen, können Sie das für Sie richtige Standesamt aus der oberen Zeile der Urkunde entnehmen.


Wie kann ich Sterbeurkunden beim Standesamt Neu-Anspach/Usingen beantragen?

Grundsätzlich können Personenstandsurkunden beim zuständigen Standesamt persönlich vor Ort oder schriftlich beantragt werden. Um die Urkunden unverzüglich zu erhalten, gehen Sie zu den Öffnungszeiten persönlich zum Standesamt Neu-Anspach/Usingen. Die Öffnungszeiten des Standesamt Neu-Anspach/Usingen sind

Öffnungszeiten Standesamt Neu-Anspach/Usingen

Standesamt Neu-Anspach/Usingen Öffnungszeiten
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Einen Termin können Sie telefonisch unter der Telefonnummer 06081 1025-3410 erfragen. Nehmen Sie zum vereinbarten Termin unbedingt Ihren Ausweis mit. Des Weiteren benötigen Sie einen Nachweis über das rechtliche Interesse oder eine unterschriebene Vollmacht, wenn Sie Urkunden von Personen beantragen möchten, für welche Sie nicht automatisch durch Ihr Verwandschaftsverhätnis vollberechtigt sind. Folgende Grafik verdeutlicht auf einen Blick, wer welche Urkunden mit oder ohne zusätzliche Nachweise erhalten kann.
Wer darf welche Urkunde erhalten?
Urkunden Nachweis rechtliches Interesse
Wenn Sie sich den zeitaufwendigen Gang zum Amt ersparen möchten, können Sie Sterbeurkunden beim Standesamt Neu-Anspach/Usingen schriftlich beantragen. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
  • Identifikations- und Adressdaten der Antragstellenden Person
  • Angaben zur Person, zu welcher die Urkunde ausgestellt werden soll
  • Anzahl und Art der Urkunden
  • Verwendungszweck der Urkunden
Machen Sie bei Ihrem Antrag möglichst konkrete und richtige Angaben, um keine Suchgebühren zu riskieren. Sollten Sie bestimmte Angaben nicht machen, kann das Standesamt im ungünstigsten Fall, Suchgebühren in Höhe von 10,00 bis 30,00 EUR je angefangene halbe Stunde erheben. Auf dem Postweg senden Sie den Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden an die Adresse:
Standesamt Neu-Anspach/Usingen
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Um Ihren Antrag schnell als Fax an das Standesamt Neu-Anspach/Usingen zu senden, können Sie die Faxnummer 06081 1025-9034 nutzen. Theoretisch ist es auch möglich, einen Antrag mittels E-Mail beim Standesamt einzureichen. Die E-Mail-Adresse des Standesamt Neu-Anspach/Usingen lautet anette.schaub@neu-anspach.de. Die Antragstellung per E-Mail ist jedoch nur zu empfehlen, wenn der Datenschutz bei der Übertragung durch Verschlüsselung gewahrt bleibt.

Darüber hinaus bieten immer mehr Standesämter im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung die Möglichkeit, Urkunden online per Webformular zu beantragen. Dies jedoch zunehmend nur in Verbindung mit einer Registrierung bei einem staatlichen Verwaltungsportal oder gar mit Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite des Standesamt Neu-Anspach/Usingen, inwieweit und zu welchen Bedingungen die Möglichkeit zur Online-Beantragung von Sterbeurkunden beim Standesamt Neu-Anspach/Usingen besteht.

Alternativ dazu können Sie Sterbeurkunden auch schnell und unbürokratisch mit Standesamt.com beantragen. Wählen Sie dazu einfach die gewünschte Urkundenart und füllen Sie das einfach gestaltete Online-Antragsformular in weniger als 2 Minuten aus.


Was kostet eine Sterbeurkunde?

Für die Ausstellung von Urkunden erhebt ein Standesamt - je nach Bundesland - Gebühren in Höhe von 10-15 EUR pro Urkunde. Städte und Gemeinden haben mittels eigener Satzungen die Möglichkeit, die nach Landesrecht festgelegten Gebühren anzupassen. Nach den uns vorliegenden Informationen kostet eine Sterbeurkunde beim Standesamt Neu-Anspach/Usingen derzeit 12,00 EUR. Für jede weitere Urkunde der gleichen Art und Bestellung wird lediglich die Hälfte fällig. Urkunden für Sozialversicherungszwecke (Rente/Krankenkasse) sind gebührenfrei. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis beim Standesamt Neu-Anspach/Usingen vorgelegt werden. Für den Versand der Urkunden werden vom Standesamt Neu-Anspach/Usingen keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Sie bezahlen also bei einer schriftlichen Beantragung von Urkunden genauso viel, wie wenn Sie die Urkunden persönlich vor Ort beim Standesamt abholen. Zusätzlich zu den Gebühren für die Urkunden, kann das Standesamt Suchgebühren erheben. Diese liegen bei 10 - 60 EUR pro angefangene halbe Stunde. Wir empfehlen ein ordentliches Ausfüllen von bereitgestellten Antragsformularen, da diese alle wichtigen Informationen erfassen, welche für eine reibungslose Bearbeitung benötigt werden. Wenn Sie auf Standesamt.com Sterbeurkunden beantragen, werden Ihnen die Kosten im letzten Schritt des Antragsformulars angezeigt.


Wie lange dauert es, bis ich Sterbeurkunden vom Standesamt Neu-Anspach/Usingen erhalte?

Die Bearbeitungszeit bei der Bestellung von Urkunden ist von Standesamt zu Standesamt sehr unterschiedlich. In der Regel erhalten Sie die Urkunden innerhalb von 2 Wochen. Sie kann jedoch in einigen Fällen auch deutlich schneller oder erheblich länger dauern. Die schnellsten Standesämter versenden Urkunden innerhalb weniger Tage nach Antragseingang. Die langsamsten Standesämter benötigen mehrere Wochen. Lediglich durch persönliche Vorsprache beim Standesamt, können Sie die Urkunden sofort mitnehmen. Hierfür gehen Sie zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung mit Ihrem Ausweis zum Standesamt Neu-Anspach/Usingen. Bei einigen Standesämtern ist eine persönliche Vorsprache nur noch mit Terminvereinbarung möglich.


Siehe auch


Standesämter in der Nähe von Neu-Anspach

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Standesamt Steinbach (Taunus)
61449 Steinbach (Taunus)
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Standesamt Bad Soden
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Standesamt Butzbach
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Standesamt Weilmünster
35789 Weilmünster
Standesamt Friedberg
61169 Friedberg (Hessen)
Standesamt Sulzbach (Taunus)
65843 Sulzbach (Taunus)
Standesamt Idsteiner Land
65510 Idstein
Standesamt Bad Nauheim
61231 Bad Nauheim
Standesamt Langgöns
35428 Langgöns
Standesamt Schöffengrund
35641 Schöffengrund
Standesamt Rockenberg
35519 Rockenberg
Standesamt Hofheim am Taunus
65719 Hofheim am Taunus
Standesamt Frankfurt am Main
60311 Frankfurt am Main
Standesamt Brechen
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Standesamt Braunfels
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Standesamt Münzenberg
35516 Münzenberg



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Diese Seite wurde zuletzt am 22.01.2024 um 08:45 bearbeitet.