Artikel vom 04.12.2012

Hochzeitszeremonie im Freien - geht das eigentlich?



Sie planen soeben Ihre Hochzeit für die beliebtesten Hochzeitsmonate ab Mai und würden die Zeremonie eigentlich gerne ganz im Freien abhalten - und zwar einschließlich der standesamtlichen Trauung? Hierfür gibt es in Deutschland einige eindeutige Regeln, an die sich jedes Standesamt halten muss - die allerdings je nach Einzugsgebiet auch schon mal ganz unterschiedlich ausgelegt werden.

Das braucht es: Ein Dach und zuverlässige Privatsphäre

Rechtlich unabdingbar ist in jedem Fall, dass das Trauzimmer "gewidmet" ist. Im Klartext bedeutet das, dass jede Stadt und Kommune feste Räume als Trauräume ausgewiesen hat und ausweisen muss. Grundsätzlich ist jedoch nicht vorgegeben, wie diese Räume auszusehen haben und welche Eigenschaften sie auszeichnen müssen - dadurch überlässt man den Standesämtern die Freiheit, besonders schöne, lokale Sehenswürdigkeiten wie etwa Schlösser als Trauort zu nutzen. Allerdings: Das Trauzimmer selbst muss geschlossen sein - wobei sich "geschlossen" praktisch als "mit einem Dach" definiert. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass der Datenschutz der teilnehmenden Personen zuverlässig gewahrt bleiben kann. Letztere Voraussetzung macht leider die Lösung eines temporär aufgestellten Zeltes unmöglich, da dort die Zeremonie durch die Zeltwände immer noch für Außenstehende hörbar bleibt.

So schaffen Sie eine Ausnahme

Es gibt allerdings Ausnahmen zu dieser Regel - und zwar immer dann, wenn es eine Location gibt, in der eine Art von Dach gegeben und die abgeschirmt von der Öffentlichkeit gelegen ist. Im Standesamt der Stadt Zeitz ist dies beispielsweise im Areal des Schlosses Moritzburg möglich und zwar entweder unter dem "Dach" einer alten Akazie oder dem nach allen Seiten offenen Tempelbau des japanischen Gartens. Ob es in Ihrer Kommune eine entsprechende Möglichkeit gibt, ist zumindest immer eine Nachfrage wert. Sollten Sie Ihre Hochzeit früh genug planen, lohnt sich zudem unter Umständen die eigenständige Recherche nach einer den Bestimmungen genügenden Location, die dann dem Standesamt unter Berufung auf die Vorgaben vorgeschlagen werden kann. Wie lang allerdings das dazugehörige Bestimmungsverfahren dauert, ist von Standesamt zu Standesamt sehr verschieden.

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