Artikel vom 12.10.2021

Hochzeit unter anderen Umständen: Nottrauung im Krankenhaus



Heiraten, bevor wir zu dritt sind! Soweit der Plan: Das Schicksal spielte anders - und traute ein junges Elternpaar direkt vor dem Geburtstermin. Denn der Gesundheitszustand von Mutter und Kind war kritisch. Nicht selten entschließen sich Lebenspartner im Krankheitsfall zur Ehe, so dass eine Nottrauung elterliche Sorge, Versorgung und Erbangelegenheiten regelt.

Braut im Ausnahmezustand, Trauung im Krankenzimmer

Kommt die Braut nicht zum Standesamt, kommt das Standesamt eben zur Braut: Damit der gebuchte Trautermin nicht platzte, waltete eine Standesbeamtin in Halle/Saale jetzt im Uniklinikum ihres Amtes - die Sonder-Besuchserlaubnis in der Aktentasche. Bei Einlieferung noch hochkritisch, besserte sich der Zustand von Mutter und Ungeborenem bald darauf. Trotzdem hieß es: Bitte noch bleiben! Also hütete die künftige Braut weiter das Krankenbett - und das Elternpaar wurde im Klinikum getraut. Eine Premiere für die Geburtshilfeabteilung: Mit Unterstützung durch das Klinikpersonal und im Beisein der Eltern des Paares gestaltete sich dieser Hochzeitstag besonders einzigartig.

Nottrauung: Bei schwerer Krankheit den Ehebund schließen

Macht eine lebensgefährliche Erkrankung eines Verlobten die sofortige Eheschließung nötig, regelt die Notheirat elterliche Sorge, Erbangelegenheiten und Versorgung. Standesamt und Krankenhaus bereiten nun gemeinsam alles für eine Nottrauung vor. Sogar auf der Intensivstation. Wo schwere Krankheit alles ändert, entschließen sich viele langjährige Lebenspartner zur Ehe. Das Krankenzimmer wird zum Trauzimmer, Ärzte und Pflegepersonal schmücken mit vereintem Teamgeist die Station. Nicht ausgelassen feiern, sondern sich gut aufgehoben fühlen, lautet die Devise. Nach der standesamtlichen Trauung gibt der Krankenhaus-Seelsorger so manchem Paar seinen Segen, der Sekt ist alkoholfrei. Nottrauungen sind gar nicht so selten. Und leider kommt auch das immer wieder vor: Der Gesundheitszustand eines Partners, der z. B. plötzlich beatmet werden muss, lässt eine Hochzeit doch nicht zu.

Notheirat: Wenn Eheschließung keinen Aufschub duldet

Die Anmeldung am Standesamt des Wohnortes ist erledigt. Dann müssen sich Paare bis zur eigentlichen Trauung mindestens einige Wochen in Geduld üben - normalerweise. Ab Anmeldung lief früher die Zeitspanne des so genannten Aufgebots - der öffentlichen Bekanntgabe der Heiratsabsicht. Das Aufgebot gibt es nicht mehr, die Prüfung durch das Standesamt ist geblieben: Gibt es ein Ehehindernis, weil einer der Partner noch verheiratet ist? Oder sind die zukünftigen Eheleute zu nah miteinander verwandt? Bei einer Nottrauung nach § 13 Abs. 3 PStG dagegen duldet die Eheschließung aufgrund einer lebensgefährlichen Erkrankung keinen Aufschub, weil mit dem Versterben des Eheschließenden zu rechnen ist. Also wird auf die Prüfung der Ehefähigkeit im Vorfeld der Notheirat verzichtet, um das Verfahren abzukürzen. Geprüft wird nun nachträglich gem. Ziffer 13.4 allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV); die Unterlagen können nachgereicht werden.

Strenge Voraussetzungen an Notheirat geknüpft

Sie möchten unbedingt Ja! sagen, bevor Ihr Baby das Licht der Welt erblickt? Dieser Wunsch ist verständlich, aber reicht für eine Notheirat nicht aus. Dafür ist ein ärztliches Attest zwingend, das nicht nur den Gesundheitszustand selbst bescheinigt, sondern auch bekräftigt, dass sich der - geschäftsfähige! - Patient der Bedeutung einer Eheschließung bewusst ist. Auch darf die Trauung nicht allein deshalb erfolgen, damit der überlebende Ehepartner Ansprüche als Hinterbliebener geltend machen kann: Bei einer Ehedauer von unter einem Jahr liegt der Verdacht einer bloßen Versorgungsehe nahe. Im Zweifelsfall muss ein Partner nachweisen: Der Entschluss zu heiraten bestand schon, bevor dieser von der Erkrankung wusste.

Urteil: Keine Witwenrente bei Nothochzeit, weil Versorgungsehe

Ein solcher Fall beschäftigte das Hessische Landessozialgericht. Hier war die Ehe einen Monat vor dem Tod des Partners geschlossen worden - zu kurz, um der Hinterbliebenen Witwenrente zu gewähren. Die Witwe klagte und brachte eine ärztliche Bescheinigung bei, aus der hervorging, das zum Trauzeitpunkt noch nicht mit dem Tod des schwer erkrankten Mannes zu rechnen gewesen sei. Außerdem habe sie 19 Jahre mit ihrem Partner zusammengelebt - eine Witwenrente habe für die Heirat keine Rolle gespielt. Der Zeitpunkt der Eheschließung sei gewählt worden, um als Ehefrau mehr Mitsprache bei intensivmedizinischen Entscheidungen zu erhalten.

Zu kurz verheiratet? Hinterbliebene in der Beweispflicht

Das Gericht sah das anders - und attestierte einen klaren Fall von Versorgungsehe. Was zeigt, wie schwierig es sein kann, derartige Vorwürfe im Nachhinein zu widerlegen. Im vorliegenden Fall hätte die Witwe ihr Einverständnis geben müssen, die ärztliche Schweigepflicht aufzuheben. So hätte das Gericht weitere Informationen zu Erkrankung und Todesursache erhalten können. Dass sie dies nicht tat, wertete das Landessozialgericht zu ihren Ungusten - ebenso wie die Tatsache, dass sie selbst nur über geringe Einnahmen verfügte. Hart, aber rechtlich wasserdicht: Wer die Vermutung der Versorgungsehe widerlegen will, muss nach § 202 SGG i.V.m. § 292 ZPO den vollen Beweis des Gegenteils erbringen. Etwas, das Betroffenen oft nicht gelingt. Aber was ist mit wahrer Liebe und dem Wunsch, für den anderen auch rechtlich einzustehen? Zählt die Dauer vorehelicher Lebensgemeinschaften denn so gar nicht? Nein, weil es nicht Aufgabe des Gerichts ist, private Motive von Eheleuten zu erforschen, sondern Tatsachen zu bewerten.

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