Artikel vom 31.01.2012
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Heiraten ohne Standesamt in Deutschland möglich


Eine gesetzliche Neuerung sorgte in Deutschland dafür, dass Paare sich fortan auch kirchlich "trauen dürfen", ohne zuvor bei einem Standesamt geheiratet zu haben. Durch den Wegfall des § 67 Personenstandsgesetz begeht eine religiöse Körperschaft keine Ordnungswidrigkeit, wenn sie Verlobte ohne ein Vorheriges "Ja-Wort" vor dem Standesamt miteinander verheiratet. Fachleute sehen allerdings dennoch Nachteile in dieser Neuerung.

Ohne die Öffentlichkeit groß von der gesetzlichen Neuheit unterrichtet zu haben, ist die deutsche Gesetzeslage in punkto Eherecht vor einiger Zeit geändert worden: Dort wo seit 1876 in Deutschland die obligatorische Zivilehe stand, können nunmehr Paare - auch ohne zuvor bei einem Standesbeamten das Ja-Wort erklärt zu haben - in der Kirche ihrer Trauung frönen. Nach der bisherigen Gesetzeslage in Deutschland galt die kirchliche Vorabtrauung als Ordnungswidrigkeit seitens einer kirchlichen Einrichtung.

Rechtliche Konsequenzen einer kirchlichen Vorabtrauung ohne Standesamt
Familienrechtler warnen: Wer eine kirchliche Trauung ohne einem standesamtlichen "Ja-Wort" vornehmen lässt, befindet sich dennoch gemäß § 1310 Abs. 1 BGB (Bundesgesetzblatt) rechtlich gesehen in einer nichtehelichen Gemeinschaft. Denn erst durch die Eheschließung vor einem Standesbeamten kommt es zu einer Übertragbarkeit der rechtlichen Vorteile und Verpflichtungen für die Eheleute (z.B. Erbrecht, Steuerrecht, Eherecht,...). Aus diesem Grund zeigen sich auch Kirchen skeptisch gegenüber dieser neuen Regelung: "Der Rechtschutz des Schwächeren ist damit in der Ehe nicht gegeben."

Unbemerkte Bigamie möglich
Der Worst-Case wäre jedoch, dass die Gesetzeslücke hinsichtlich dessen ausgenutzt wird, dass jemand versucht eine Bigamie bzw. Polygamie herbei zu führen. Es könnten möglicherweise unbemerkt verschiedene Partner standesamtlich und kirchlich geheiratet werden. Nichtsdestoweniger ist die Doppel- oder Mehrfachehe nach wie vor in Deutschland illegal und nach § 1306 BGB strikt verboten - sowie gemäß § 172 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar.

Gefahren einer Trauung ohne Standesamt
Experten warnen, dass eine ausschließlich kirchliche Trauung beispielsweise im Falle einer Trennung keinerlei Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt nach sich zöge - selbst wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind. Doch auch der in diesem Falle wegfallende Steuerfreibetrag oder die Witwenpension könnten Argumente für die standesamtliche Trauung sein. Des Weiteren bestehen für die Eheleute keinerlei Rechte hinsichtlich "Totensorge" oder falls es zu einer Organtransplantation kommen sollte.

Alternative zum Ehegesetz
Sollten Sie eine kirchliche Heirat ohne Standesamt für sich in Erwägung ziehen, wäre eine einzelvertragliche Regelung mithilfe einer "Partnerschaftsvereinbarung" eine Alternative. In dieser verbindlichen Vereinbarung könnten alle rechtlichen Passagen, die Sie beide für sich in Anspruch nehmen möchten, ausgestaltet werden. Es empfiehlt sich aber vorab, eine gründliche rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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