Artikel vom 21.11.2017
© iStock.com/ASphotowed

Bis Silvester zum Standesamt? Warum sich Heiraten rechnet



Sie möchten Ihr Ja-Wort noch bis zum 31. Dezember erledigen? Wie unromantisch! Vielleicht, aber sowohl finanziell, rechtlich und steuerlich kann sich Heiraten lohnen. Wer bis zum Jahreswechsel vor den Standesbeamten tritt, sichert sich Ehegattensplitting und weitere finanzielle Vorteile.

Ehegattensplitting: Rückwirkend für 2017 ausreizen

Der deutsche Staat schützt das Modell Ehe - und lässt sich das etwas kosten: Heiraten Beamte und bekommen sie Kinder, werden sie in einigen Bundesländern mit Familienzuschlägen zum Grundgehalt belohnt. Aber nicht nur unter dem Aspekt der Beamtenbesoldung lohnt sich das Ja-Wort: Selbst wenn die Trauung erst am allerletzten Tag des Jahres stattfindet, dürfen frisch Vermählte in ihrer Steuererklärung für 2017 das Ehegattensplitting nutzen - und sich so auch rückwirkend über Steuererstattungen freuen. Wer die Hochzeit aufs neue Jahr verschiebt, profitiert erst für 2018. Splittingtarif? Heißt, die Ehepartner lassen sich bei der Einkommensteuer gemeinsam veranlagen: Ihre zu versteuernden Einkommen werden addiert und dann gesplittet. Vom hälftigen Betrag wird nun die Einkommensteuer berechnet, dann noch einmal verdoppelt. Trotzdem schöpfen beide ihre Grundfreibeträge voll aus - und rangieren so in der Summe im Bereich gemäßigter Steuersätze. Hat einer der frisch Verheirateten seinen Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft, kann ihn der andere für eigene Kapitalerträge einsetzen - das spart Abgeltungssteuer. Je größer die Differenz zwischen den Einkommen, desto größer das Plus. Zum Beispiel, wenn Kinder da sind und das betreuende Elternteil nur Teilzeit bei geringeren Einkünften arbeitet. Haben beide Partner jedoch ein ähnlich hohes Einkommen, bewegt sich die Splittingersparnis im kaum erwähnenswerten, oft nur zweistelligen Eurobereich.

Abgesichert: Bis dass der Tod uns scheidet - und darüber hinaus

Sie leben offiziell getrennt, aber die Versöhnung bahnt sich an? Wer jetzt kräftig verhandelt, sich noch 2017 einigt und zum Advent die Adresse wechselt - und sei es nur für wenige Wochen - profitiert wieder vom Ehegattensplitting. Und stirbt einer der Eheleute, sichert gesetzliches Erbrecht den anderen ab, während Unverheiratete leer ausgehen, falls sie sich nicht gegenseitig per Testament oder Erbvertrag bedacht haben. War man in Zugewinngemeinschaft verheiratet, erbt der Ehepartner die eine, die Kinder die andere Hälfte. Zugewinngemeinschaft gilt von Gesetzes wegen automatisch, wenn nichts anderes vereinbart wird. Das Paar ist kinderlos? Dann erbt der verwitwete Partner, sofern die Eltern des Verstorbenen noch leben, drei Viertel des Nachlasses. Darüber hinaus greift der Hinterbliebenenschutz in Gestalt der Witwenrente - sofern der Verstorbene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat. Entsprechend richtet sich die Höhe der Witwenrente nach Beitragshöhe und Beitragsjahren.

Sonstige Finanzvorteile - von Schulden bis Schenkung

Zeit, mit ein paar weit verbreiteten Irrtümern aufzuräumen: Auch im Modell der Zugewinngemeinschaft bleibt jedem das vor der Heirat besessene Vermögen. Außerdem arbeitet jeder auch in der Ehe weiter für sich. Der Partner hat Schulden? Falls Sie, wie die meisten, keine Gütergemeinschaft vereinbart haben, kann Sie niemand zwingen, diese zu übernehmen. Beschenken Sie sich lieber gegenseitig: Verheiratete, die sich etwas vererben oder schenken, kommen in den Genuss des maximalen Steuerfreibetrags von 500.000 Euro. Erst danach werden Erbschafts- und Schenkungssteuer fällig. Zu den für Ehepartner geltenden niedrigen Steuersätzen, ja nach Zuwendungshöhe zwischen 7 und 30 Prozent. Bei Partnern ohne Trauschein dagegen greift der Staat mit 30 bis 50 Prozent zu. Sie haben nichts zu verschenken? Wenigstens sind Sie sich als Eheleute zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet - im normalen Alltag, nicht erst bei Scheidung. Gewusst? Auch Leistungen wie Haushaltsführung und Kindererziehung zählen hier. Fazit: Heiraten ist ein unkomplizierter kleiner Schritt mit großer Wirkung, der sich rechnet! Zu unromantisch? Investieren Sie die satte Steuerersparnis einfach in Honeymoon und Candle-Light-Dinner - und kommen Sie auf den Geschmack ...

Dies könnte Sie auch interessieren:


Hochzeit geplatzt: Aus für Sido und Doreen Steinert

Neu und grün: Ökologisch in die Ehe

Für die Ewigkeit gemacht - Brautstrauß Marke Do-It-Yourself

Erst ins Standesamt, dann in die Kirche - das schafft oft Termindruck...

Hochzeit - Der schönste Tag im Leben

Welche Art von Festessen soll Ihre Hochzeitsfeier krönen?

Wo kommen wir denn da hin! Brautkleider- und Trauringklau im Trend

Unglaublich: Whitney und Bobby planten zweite Hochzeit

Bis Silvester zum Standesamt? Warum sich Heiraten rechnet

Save the date: Erinnerungspost für den großen Tag

Standesamt.com ist ein Angebot der Qdo Advertising UG
© 2011-2024
Alle Angaben ohne Gewähr
Alle Preise in Euro inkl. der jeweils geltenden gesetzl. MwSt. soweit diese anfällt
Standesamt.com wird von einem privaten Unternehmen betrieben und ist keine Webseite eines deutschen Standesamtes

Facebook YouTube PayPal