Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister von Ihrem Standesamt Neuenkirchen-Vörden bequem online beantragen

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Die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister enthält neben allen Angaben aus der Sterbeurkunde alle möglichen Veränderungen wie z.B. Eheschließung, Adoption, Namensänderung.

Ausgewähltes Standesamt

Standesamt Neuenkirchen-Vörden
49434 Neuenkirchen-Vörden
Niedersachsen

Der Sterbefall muss in Neuenkirchen-Vörden stattgefunden haben. Ändern Sie das Standesamt, wenn dies nicht der Fall sein sollte.

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Gut zu wissen

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Informationen rund um das Beantragen von Sterbeurkunden

Welches Standesamt ist für die Ausstellung von einer beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister für mich zuständig?

Zuständig für die Ausstellung von  einer beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister ist das Standesamt an dem Ort, wo die Person gestorben ist. Sofern Sie also eine Sterbeurkunde beim Standesamt Neuenkirchen-Vörden beantragen möchten, muss der Sterbeort im Zuständigkeitsbereich des Standesamt Neuenkirchen-Vörden liegen.  Sollten Sie bereits über eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister verfügen, können Sie das für Sie richtige Standesamt aus der oberen Zeile der Urkunde entnehmen.


Wie kann ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister beim Standesamt Neuenkirchen-Vörden beantragen?

Grundsätzlich können Personenstandsurkunden beim zuständigen Standesamt persönlich vor Ort oder schriftlich beantragt werden. Um die Urkunden unverzüglich zu erhalten, gehen Sie zu den Öffnungszeiten persönlich zum Standesamt Neuenkirchen-Vörden. Die Öffnungszeiten des Standesamt Neuenkirchen-Vörden sind

Öffnungszeiten Standesamt Neuenkirchen-Vörden

Standesamt Neuenkirchen-Vörden Öffnungszeiten
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Einen Termin können Sie telefonisch unter der Telefonnummer 05493 9871-35 erfragen. Nehmen Sie zum vereinbarten Termin unbedingt Ihren Ausweis mit. Des Weiteren benötigen Sie einen Nachweis über das rechtliche Interesse oder eine unterschriebene Vollmacht, wenn Sie Urkunden von Personen beantragen möchten, für welche Sie nicht automatisch durch Ihr Verwandschaftsverhätnis vollberechtigt sind. Folgende Grafik verdeutlicht auf einen Blick, wer welche Urkunden mit oder ohne zusätzliche Nachweise erhalten kann.
Wer darf welche Urkunde erhalten?
Urkunden Nachweis rechtliches Interesse
Wenn Sie sich den zeitaufwendigen Gang zum Amt ersparen möchten, können Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister beim Standesamt Neuenkirchen-Vörden schriftlich beantragen. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
  • Identifikations- und Adressdaten der Antragstellenden Person
  • Angaben zur Person, zu welcher die Urkunde ausgestellt werden soll
  • Anzahl und Art der Urkunden
  • Verwendungszweck der Urkunden
Machen Sie bei Ihrem Antrag möglichst konkrete und richtige Angaben, um keine Suchgebühren zu riskieren. Sollten Sie bestimmte Angaben nicht machen, kann das Standesamt im ungünstigsten Fall, Suchgebühren in Höhe von 10,00 bis 30,00 EUR je angefangene halbe Stunde erheben. Auf dem Postweg senden Sie den Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden an die Adresse:
Standesamt Neuenkirchen-Vörden
Küsterstr. 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
Um Ihren Antrag schnell als Fax an das Standesamt Neuenkirchen-Vörden zu senden, können Sie die Faxnummer 05493 9871-99 nutzen. Theoretisch ist es auch möglich, einen Antrag mittels E-Mail beim Standesamt einzureichen. Die E-Mail-Adresse des Standesamt Neuenkirchen-Vörden lautet niko.timphaus@neuenkirchen-voerden.de . Die Antragstellung per E-Mail ist jedoch nur zu empfehlen, wenn der Datenschutz bei der Übertragung durch Verschlüsselung gewahrt bleibt.

Darüber hinaus bieten immer mehr Standesämter im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung die Möglichkeit, Urkunden online per Webformular zu beantragen. Dies jedoch zunehmend nur in Verbindung mit einer Registrierung bei einem staatlichen Verwaltungsportal oder gar mit Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite des Standesamt Neuenkirchen-Vörden, inwieweit und zu welchen Bedingungen die Möglichkeit zur Online-Beantragung von Urkunden beim Standesamt Neuenkirchen-Vörden besteht.

Alternativ dazu können Sie Urkunden auch schnell und unbürokratisch mit Standesamt.com beantragen. Wählen Sie dazu einfach die gewünschte Urkundenart und füllen Sie das einfach gestaltete Online-Antragsformular in weniger als 2 Minuten aus.


Was kostet eine eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister?

Für die Ausstellung von Urkunden erhebt ein Standesamt - je nach Bundesland - Gebühren in Höhe von 10-15 EUR pro Urkunde. Städte und Gemeinden haben mittels eigener Satzungen die Möglichkeit, die nach Landesrecht festgelegten Gebühren anzupassen. Nach den uns vorliegenden Informationen kostet eine Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister beim Standesamt Neuenkirchen-Vörden derzeit 15,00 EUR. Für jede weitere Urkunde der gleichen Art und Bestellung wird lediglich die Hälfte fällig. Urkunden für Sozialversicherungszwecke (Rente/Krankenkasse) sind gebührenfrei. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis beim Standesamt Neuenkirchen-Vörden vorgelegt werden. Für den Versand der Urkunden werden vom Standesamt Neuenkirchen-Vörden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Sie bezahlen also bei einer schriftlichen Beantragung von Urkunden genauso viel, wie wenn Sie die Urkunden persönlich vor Ort beim Standesamt abholen. Zusätzlich zu den Gebühren für die Urkunden, kann das Standesamt Suchgebühren erheben. Diese liegen bei 10 - 60 EUR pro angefangene halbe Stunde. Wir empfehlen ein ordentliches Ausfüllen von bereitgestellten Antragsformularen, da diese alle wichtigen Informationen erfassen, welche für eine reibungslose Bearbeitung benötigt werden. Wenn Sie auf Standesamt.com eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister beantragen, werden Ihnen die Kosten im letzten Schritt des Antragsformulars angezeigt.


Wie lange dauert es, bis ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister vom Standesamt Neuenkirchen-Vörden erhalte?

Die Bearbeitungszeit bei der Bestellung von Urkunden ist von Standesamt zu Standesamt sehr unterschiedlich. In der Regel erhalten Sie die Urkunden innerhalb von 2 Wochen. Sie kann jedoch in einigen Fällen auch deutlich schneller oder erheblich länger dauern. Die schnellsten Standesämter versenden Urkunden innerhalb weniger Tage nach Antragseingang. Die langsamsten Standesämter benötigen mehrere Wochen. Lediglich durch persönliche Vorsprache beim Standesamt, können Sie die Urkunden sofort mitnehmen. Hierfür gehen Sie zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung mit Ihrem Ausweis zum Standesamt Neuenkirchen-Vörden. Bei einigen Standesämtern ist eine persönliche Vorsprache nur noch mit Terminvereinbarung möglich.


Siehe auch


Standesämter in der Nähe von Neuenkirchen-Vörden

Standesamt Holdorf
49451 Holdorf
Standesamt Bramsche
49565 Bramsche
Standesamt Steinfeld (Oldb)
49439 Steinfeld
Standesamt Bohmte
49163 Bohmte
Standesamt Wallenhorst
49134 Wallenhorst
Standesamt Lemförde
49448 Lemförde
Standesamt Lohne
49393 Lohne
Standesamt Diepholz
49356 Diepholz
Standesamt Osnabrück
49076 Osnabrück
Standesamt Damme
49401 Damme
Standesamt Bersenbrück
49593 Bersenbrück
Standesamt Ostercappeln
49179 Ostercappeln
Standesamt Dinklage
49413 Dinklage
Standesamt Belm
49191 Belm
Standesamt Lohne (Oldenburg)
49393 Lohne (Oldenburg)
Standesamt Neuenkirchen
49586 Neuenkirchen
Standesamt Quakenbrück
49610 Quakenbrück



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Diese Seite wurde zuletzt am 22.01.2024 um 08:45 bearbeitet.