Artikel vom 17.09.2019
© iStockphoto / Anthia Cumming

Die Lebenspartnerschaftsurkunde


Zwei Menschen desselben Geschlechtes beschließen ihr zukünftiges Leben miteinander zu teilen. Noch bis vor wenigen Jahren war es undenkbar, dies rechtlich abzusichern. Heute kann man dies auf einem Standesamt eintragen lassen. Ausnahme ist hier Bayern, wo dies einige Zeit ausschließlich beim Notar machbar war, heute wahlweise Notar oder Standesamt. In Baden- Württemberg fragen Sie in den Stadtkreisen am besten nach, welches Amt für Ihr Anliegen das Richtige ist. Sie müssen Ihr Stammbuch und Ihren Personalausweis mitbringen. Sprechen Sie persönlich vor, haben Sie gute Chancen dass Ihnen die Personenstandsurkunde sofort ausgestellt wird. Ansonsten können Sie wie für eine Hochzeit einen Termin beantragen. Sprechen sich im Vorfeld beide Partner dafür aus, eine solchen Lebensgemeinschaft zu begründen wollen (Verlobung), mag das symbolisch eine nette Geste sein, ist aber bei Verweigerung, im Gegensatz zu einem Eheversprechen, nicht einklagbar. Im Volksmund bezeichnet man die Lebenspartnerschaft gerne als Homo-Ehe. Es ergeben sich aus einer eingetragenen Lebensgemeinschaft auch tatsächlich ähnliche Rechte und Pflichten wie bei einer Ehe.

Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen Sie, um eine Lebenspartnerschaft erfolgreich zu beantragen, erfüllen:

- Beide Partner müssen, im Gegensatz zu einer Heirat, Volljährig sein.
- Das Paar gehört demselben Geschlecht an, wobei die sexuelle Ausrichtung zweitrangig ist, und ist nicht mit einander verwandt und sind keine Halbgeschwister.
- Beide Partner haben keine rechtsgültige Ehe oder eine Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person geschlossen.


Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus einer eingetragenen Lebensgemeinschaft?

- Die Pflicht zum Führen eines gemeinsamen Haushaltes und Beistandes des Partners, auch Zahlung von Unterhalt an den Lebenspartner.
- Die Lebenspartnerschaft darf sich auf einen gemeinsamen Namen einigen. Hat einer der Lebenspartner ein Kind, können Sie für das Kind, wenn alle rechtlichen Grundlagen stimmen, das Tragen des Namens der Lebensgemeinschaft beantragen.
- Beide Partner verfügen über die sogenannte Schlüsselgewalt in der Lebensgemeinschaft. Sprich: Beide Partner dürfen Rechtsgeschäfte abschließen, die der Sicherung des gemeinsamen Lebensunterhaltes dienen. Auch über den Kopf des Anderen hinweg.
- Verwandte des Lebenspartners gehören zur Schwägerschaft und vor Gericht muss man gegen den Partner nicht aussagen.

In einer Personenstandsurkunde steht neben Vor- und Zuname auch das Geburtsdatum. Wie auch im Stammbuch steht in der Personenstandsurkunde die Religionszugehörigkeit. Und selbstverständlich wird im Stammbuch eingetragen wann und wo ihre Lebensgemeinschaft gegründet wurde.

Für eine eingetragene Lebensgemeinschaft gilt die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft. Dies kann mit einem Ehevertrag anders geregelt werden. Ein solcher Ehevertrag muss notariell beglaubigt werden um Gültigkeit zu haben. Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sind gegenseitig erbberechtigt. Selbst wenn Sie Ihr Partner enterbt, sind Sie seiner Familie gegenüber berechtigt den Pflichtteil einzufordern. Mit Hilfe der Personenstandsurkunde die Sie aus ihrem Stammbuch beantragen, können Sie Ihren Anspruch untermauern. Sie und Ihr Partner dürfen auch wie Ehepaare ein Berliner Testament aufsetzen. Hiernach erben Nachkommen und andere Erbberechtigte erst, wenn beide Partner aus der Lebensgemeinschaft verstorben sind. Nach der Anpassung des Beamtengesetzes bekommen Sie wie ein Ehepartner eine Rente, wenn Ihr Partner verstirbt. Zur Vorlage bei der Rentenkasse kann man aus dem Stammbuch eine Personenstandsurkunde beantragen. Der Lebenspartner ist auch verpflichtet bzw. hat das Recht, seinen verstorbenen Partner zu bestatten.

Grundsätzlich dürfen gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften keine Kinder adoptieren. Ausnahme bilden Kinder, die Sie oder Ihr Partner mit in die Lebensgemeinschaft einbringen und für die Sie alleine das Sorgerecht haben oder erfolgreich beantragen. Diese dürfen mit Einverständnis des jeweils anderen Partners adoptiert werden. Wird das leibliche Kind des Partners nicht adoptiert, so gilt dasselbe Recht wie bei Stiefkindern einer Ehe.

Im Falle einer Trennung, die man nach 12 Monaten Trennungszeit beantragen kann, hat der wirtschaftliche Stärkere dem Partner einen Unterhalt zu zahlen. Die Trennung wird auf dem Standesamt beantragt. Auch ein Versorgungsausgleich kann unter Umständen zum Tragen kommen. Im Stammbuch wird dies eingetragen wie eine Scheidung. Und wie bei dieser benötigen Sie eine Personenstandsurkunde zum Nachweis der Trennung.

Für eine Lebenspartnerschaft mit einem Ausländer können vereinzelt abweichende Reglungen zutreffen. Insbesondere ist zu prüfen, ob das Herkunftsland eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft anerkennt. Auch hier müssen Sie aus dem Stammbuch eine beglaubigte Personenstandsurkunde vorlegen. Dies ist für das Erbrecht von großer Bedeutung. Auch für die Annahme eines Kindes, welches der Partner mitgebracht hatte. Ausländische Partner bekommen mit der eingetragenen Lebensgemeinschaft Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Dies könnte Sie auch interessieren:


Zurück zur Natur: Rustikale Landhochzeiten 2013

Urkunden, Location, Wunschtermin: Was kostet die Trauung im Standesamt?

Divers: Eintrag im Personenstandsregister ändern - das braucht es dazu

Hochzeit geplatzt: Aus für Sido und Doreen Steinert

Hochzeitstrends für das Jahr 2013

Hochzeits-Wäsche: Tipps für die passende Dessous

Wife Pleaser, Haut & Bein zeigen: Bahn frei - für die Bräutigammode 2023

Green Wedding - vom fair gehandelten Gold bis zum Bio-Catering

Hochzeitstermin 19. Mai: Britische Paare feiern mit - oder?

Der Trauring - das Symbol für ewige Liebe und Verbundenheit

Standesamt.com ist ein Angebot der Qdo Advertising UG
© 2011-2024
Alle Angaben ohne Gewähr
Alle Preise in Euro inkl. der jeweils geltenden gesetzl. MwSt. soweit diese anfällt
Standesamt.com wird von einem privaten Unternehmen betrieben und ist keine Webseite eines deutschen Standesamtes

Facebook YouTube PayPal