Artikel vom 08.08.2016

Kündigung nach der zweiten Hochzeit?



Kündigung nach der zweiten Hochzeit - möglich, wenn man für die Kirche arbeitet

In Düsseldorf hat ein geschiedener Chefarzt zum zweiten Mal geheiratet und dafür tatsächlich von seinem Arbeitgeber die Kündigung bekommen. Eigentlich undenkbar, aber in diesem Falle wurde die Kündigung sogar gerichtlich abgesegnet, denn der Chefarzt arbeitete für ein katholisches Krankenhaus. Und nach deren Glaubensverständnis ist nicht nur diese Ehe ungültig, sondern darüber hinaus auch ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß und damit ein Grund für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Passiert ist das Ganze schon 2009 und seitdem versucht der Arzt mit allen Mitteln gerichtlich gegen die Kündigung vorzugehen - bisher allerdings erfolglos. Warum? Da der Kirche vom Grundgesetz her ein Selbstbestimmungsrecht zugesprochen wurde, nach dem sie ihre Arbeitsverhältnisse nach eigenem religiösen Selbstverständnis regeln dürfen, können auch Regeln inkludiert werden, die in anderen Bereichen undenkbar sind.

Und das bedeutet auch, die zweite Heirat des Arztes ist hier als Kündingungsanlass zu nehmen und somit rechtens, selbst wenn die Hochzeit nicht in der Kirche, sondern nur standesamtlich stattgefunden hat.


Durch alle Instanzen

Nachdem der Kündigungsschutzklage des Arztes 2011 zunächst stattgegeben wurde, kippte das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung nun. Während die Instanzen vor ihm das Interesse des Arztes an einer Weiterbeschäftigung höher gesehen hatten als den Loyalitätsverstoß, hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass die Kündigung rechtens war.

Kurios dabei: sowohl die katholische Kirche als auch der Chefarzt berufen sich bei ihren Fällen auf die Verfassung. Doch während die Kirche das Selbstbestimmungsrecht meint, verweist der Arzt auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie.

Zudem sollen Arbeitsgerichte in Zukunft das "kirchliche Selbstverständnis" in Bezug auf ihre Mitarbeiter nur noch eingeschränkt überprüfen dürfen - das bedeutet, ähnliche Fälle könnten noch häufiger zutage treten.

Die Bundesarbeitsrichter müssen sich nun ihren nächsten Schritt genau überlegen. Experten erwarten allerdings, dass sie sich nicht auf ein Kräftespiel einlassen und den Fall an den Europäischen Gerichtshof weitergeben werden. Wie es also nun mit diesem kuriosen Fall weitergehen wird, steht in den Sternen.

Nur eines ist sicher: die zweite Ehe ist glücklich und anscheinend jeden Kampf wert.

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