Artikel vom 02.03.2013

Immer mehr gleichgeschlechtliche Trauungen auf deutschen Standesämtern



Immer mehr gleichgeschlechtliche Paare gehen auf dem Standesamt eine eheähnliche Verbindung ein, die sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft. Gehört eine gleichgeschlechtliche Trauung in Großstädten längst zum Alltag von Standesbeamten, findet sie nun auch immer häufiger in der deutschen Provinz statt. Auch die aktuell vom Bundesverfassungsgericht verbriefte Erleichterung von Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Eltern wird auf deutschen Standesämtern seinen Nachhall finden.

Erste gleichgeschlechtliche Trauung nach fast 1000 Jahren

Für die Standesbeamtin im beschaulichen Osterburg im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt war es eine Premiere: Zum ersten Mal in der fast 1000jährigen Geschichte der altehrwürdigen Hansestadt mit ihren rund 5000 Einwohnern war ein homosexuelles Paar zur Trauung im Rathaus erschienen. Auch für die beiden Frauen, die sich mit Brief und Siegel und staatlichem Segen auf dem Rathaus das Ja-Wort gaben, wird es ein denkwürdiger Tag in ihrem Leben gewesen sein.

Gemeinsamer Familienname auch für Homosexuelle

Im Jahr 2013 haben offiziell eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften längst die gleichen Pflichten und Rechte wie verheiratete Hetero-Paare. Sie verpflichten sich zur gegenseitigen Fürsorge sowie zur finanziellen und sozialen Verantwortung füreinander. Auch steuerlich sind homosexuelle Ehepaare schon seit 2010 den heterosexuellen Verheirateten gleichgestellt. Nicht überliefert ist, ob die frischvermählten beiden Frauen aus Osterburg einen gemeinsamen Familiennamen gewählt haben, denn auch das dürfen sie nach der neuen Rechtslage wie heterosexuelle junge Ehepaare auch.

Erleichterte Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare

Mehr Arbeit durch adoptionswillige gleichgeschlechtliche Paare werden deutsche Standesämter in naher Zukunft durch eine weitere Gesetzesänderung erhalten: Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe grünes Licht für eine Erleichterung und Erweiterung des Adoptionsrechts für Homosexuelle gegeben. Anders als zuvor darf in einer eingetragenen homosexuellen Lebenspartnerschaft ein Partner das zuvor vom anderen alleine angenommene Kind adoptieren und auf seinen Namen eintragen lassen. Und dieser Eintrag erfolgt selbstverständlich auf dem Standesamt. In Kraft treten soll diese Regelung am 13. Dezember 2014, bis dahin gelten Übergangsregelungen. Gemeinsame Adoptionen durch homosexuelle Paare sind allerdings bis auf weiteres in Deutschland nicht möglich.

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