Artikel vom 14.06.2012
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Ein unromatisches Thema vor der Hochzeit - Ehevertrag ja oder nein?


Nach zwanzig Jahren Ehe ist alles aus und Christine Neubauer, die am Ende ihrer Ehe bereits zwei Leben führte, hat die Scheidung eingereicht. Jetzt kämpft sie um ihre Millionen und so steht die Neubauer-Villa in Pullach zu einem stolzen Preis von 6,9 Millionen Euro zum Verkauf. Das, was als Erbe für den Sohn gedacht war, wird nun in bare Münze umgesetzt. Christine Neubauer vermarktet ihre sehr intensiv ausfallende Midlife Crisis kurzerhand als neues Image, denn das neue Leben in Berlin und auf Mallorca muss finanziert werden, während das alte nebst bayerischer Lebenskultur wortkarg abgetan wird. Die Rangelei ums Geld wird wohl weitergehen - ein Umstand, der durch einen Ehevertrag hätte vermieden werden können.

Der Wille des Gesetzgebers geschehe: Der Zugewinnausgleich

Heiraten ist eine Frage der Liebe und des Vertrauens und dazu scheint ein Ehevertrag nicht zu passen. Die Statistik spricht eine andere Sprache, denn jede dritte Ehe wird geschieden. Spätestens beim Streit ums Geld sind alle Gefühle erloschen. Streitigkeiten ums Geld lassen sich nur mit einem Ehevertrag vermeiden, ansonsten hat der Gesetzgeber das Sagen. Danach findet im Falle einer Scheidung ein Zugewinnausgleich statt. Das bedeutet, dass der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn an dem während der Ehe erwirtschafteten Vermögens am Zugewinn des Ehepartners zur Hälfte beteiligt wird, was gleichermaßen auch für aufgelaufene Schulden gilt.

Der Ehevertrag und seine individuellen Gestaltungsmöglichkeiten

In einem Ehevertrag kann abweichend von der gesetzlichen Regelung beispielsweise Gütertrennung vereinbart werden, bei der im Falle einer Scheidung kein Zugewinnausgleich stattfindet. Ein Ehevertrag erlaubt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die nicht nur das Vermögen betreffen, sondern auch die Altersvorsorge, den zu gewährenden Unterhalt sowie den Erbfall. Wer bei der Eheschließung einen Ehevertrag noch weit von sich schiebt, kann dies auch während der Ehe nachholen, denn ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden. Regelmäßig wird er von beiden Eheleuten in Anwesenheit eines Notars unterzeichnet. Ein Ehevertrag kann auch in beiderseitigem Einverständnis wieder aufgehoben oder geändert werden, eine einseitige Aufkündigung nur eines Partners ist indes nicht möglich.

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