Artikel vom 08.07.2019
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Die Sterbeurkunde


Die Sterbeurkunde beantragen Sie bei dem Standesamt, das für den Ort, an dem der Todesfall stattgefunden hat, zuständig ist. Voraussetzung für das Beantragen der Sterbeurkunde ist ein Totenschein. Dieser wird im Regelfall vom Hausarzt oder vom zuständigen Arzt im Krankenhaus ausgestellt. Zusätzlich zum Totenschein müssen die Hinterbliebenen, zu deren Aufgaben die Beantragung der Sterbeurkunde gehört, den Personalausweis des Verstorbenen und das Personenstandsdokument mit dem neuesten Datum vorlegen.

Wenn Sie einen Todesfall in der Familie zu beklagen haben, gilt es neben der Trauer zahlreiche Aufgaben zu bewältigen. Je nach Art des Todes sind unterschiedliche Verfahrensweisen zu beachten, um die Sterbeurkunde beantragen zu können. Wenn der Todesfall in der eigenen Wohnung stattgefunden hat, rufen Sie den Hausarzt. Dieser stellt eine amtliche Todesbescheinigung aus, den sogenannten Totenschein. Er gilt als öffentliche Urkunde, in der der mutmaßliche Zeitpunkt des Todes und die Todesursache vermerkt sind. War der Todesfall im Pflegeheim, wird ebenfalls der zuständige Hausarzt gerufen. Beim Tod im Krankenhaus stellt ein Arzt der Klinik den Totenschein aus. Bei Unfällen, zu denen der Notarzt gerufen wurde, erstellt dieser lediglich eine vorläufige Todesbescheinigung aus, die später vom Hausarzt oder von einem rechtsmedizinischen Institut in den Totenschein übernommen wird. Der Totenschein beinhaltet neben Angaben über Ort und Zeitpunkt des Todes auch die Todesart und die Todesursache. In zweifelhaften Fällen kann eine Obduktion angeordnet werden.

Zuständig für die Beantragung der Sterbeurkunde ist das Standesamt, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat. Dies ist immer dann besonders zu beachten, wenn Wohnsitz und Ort des Todes voneinander abweichen. Bei Todesfällen während einer Bahnreise, auf Schiffen und in Flugzeugen gelten Sonderbestimmungen. Wenn sich der Todesfall im Ausland ereignet hat, sind Sonderregelungen zu beachten. Wenden Sie sich in einem solchen Fall an Fachleute für Todesfälle im Ausland. Hilfreich sind Bestattungsinstitute, das Auswärtige Amt, Konsulate und Rechtsanwälte.

Die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen können Ehepartner und Verwandte des Verstorbenen, aber auch Lebenspartner. Generell dazu befugt sind alle Personen, die ein sogenanntes rechtliches Interesse vorweisen können. Das sind unter Umständen auch Wohngemeinschaftspartner. Die Meldung beim Standesamt muss am nächsten Werktag nach dem Todesfall erfolgen Nehmen Sie dazu Ihren eigenen Personalausweis mit. Weitere erforderliche Papiere sind der bereits erwähnte Totenschein, der Personalausweis des Verstorbenen und dessen Personenstandsdokumente, entweder als Auszug aus dem Familienstammbuch oder als Urkunde. Zu diesen Papieren zählt die Geburtsurkunde für den Fall, dass der Verstorbene unverheiratet war; bei verheirateten Personen wird die Heiratsurkunde benötigt, und falls der Ehepartner nicht mehr lebt, dessen Sterbeurkunde. Nach einer Scheidung ist auch die Scheidungsurkunde vorzulegen. Beim Tod im Krankenhaus, Altersheim oder Pflegeheim müssen Sie die Sterbefallanzeige der betreffenden Einrichtung mitbringen, wenn Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen.

Ein Todesfall kommt oft überraschend, sodass es nicht ganz einfach ist, alle notwendigen Papiere innerhalb kurzer Zeit aufzufinden. Hier ist jedoch das Standesamt behilflich. Wenn sich alle Ereignisse von Geburt bis Tod im gleichen Bezirk zugetragen haben, verfügt das Standesamt bereits über die notwendigen Dokumente und Aufzeichnungen. Andernfalls kooperieren die Standesämter untereinander, die erforderlichen Dokumente können bei den betreffenden auswärtigen Standesämtern gegen Gebühr angefordert werden.

Beantragen Sie die Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung. Sie benötigen die Urkunde für zahlreiche weitere Vorgänge. Arbeitgeber, Versicherungen und Banken müssen benachrichtigt werden. Für den Fall, dass der Verstorbene eine Rente erhalten hat, muss der Rentenversicherungsträger unverzüglich verständigt werden. Bei einer Lebensversicherung gelten ebenfalls bestimmte Fristen, informieren Sie sich durch Einsichtnahme in die Versicherungsunterlagen. Ein eventuelles Mietverhältnis muss gekündigt werden. Für alle diese Aufgaben brauchen Sie eine Sterbeurkunde.

Die standesamtliche Bescheinung ist außerdem die Voraussetzung für den Erbschein. Indem Sie mehrere Sterbeurkunden beantragen, ersparen Sie sich nachträgliche weitere Behördengänge. Für den Fall, dass Sie damit rechnen, erbberechtigt zu sein, sollten Sie die Hausbank so schnell wie möglich informieren und eventuell bestehende Kontovollmachten anderer Personen löschen lassen.

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