Artikel vom 26.08.2016

An Bord eines Schiffes in den Hafen der Ehe?


Seit geraumer Zeit geht ein Trend um, der zunehmend mehr Anhänger_innen findet: die Trauung auf See. Und noch immer hält sich das Gerücht, dass die dazugehörige Zeremonie vom Kapitän des jeweils besuchten Schiffes durchgeführt werden darf. Doch das stimmt leider nur zum Teil:

Ganz sachlich: Die Rechtslage
Der Käpt'n stellt zwar die ranghöchste Autoritäts-Person an Bord dar; ist aber an die Gesetze desjenigen Landes gebunden, dessen Flagge sein Schiff trägt - und muss sich damit an die Heiratsvorschriften des jeweiligen Staates halten. Ist es ein Fahrzeug mit deutschem Hoheitskennzeichen, greift § 11, Absatz 1 des hierzulande geltenden Ehegesetzes. Und der lautet: "Eine Ehe kommt nur zustande, wenn die Eheschließung von einem Standesbeamten stattgefunden hat." Der Kapitän kann die Trauungszeremonie also nur dann durchführen, wenn er gleichzeitig Standesbeamter ist - eine höchst seltene Doppelfunktion, für die es in ganz Deutschland kein Exempel gibt.

Falschmeldung: Die Nottrauung auf offener See
Selbst "bei Gefahr für Leib und Leben" oder "auf einer Wasserfläche, die Verbindung zur offenen See hat" dürfen Kapitäne niemanden trauen. Anerkannte Nottrauungen datieren aus dem Zeitraum vom 01.01.1945 bis 01.08.1948 und haben vor dem Gesetz nur dann Bestand, wenn sie nachträglich für wirksam erklärt worden sind. Und wohin das Wasser fließt, auf dem das für die Trauung auserkorene Schiff gerade fährt, ist vollkommen unerheblich. Zum einen befinden Sie sich damit noch lange nicht auf "Hoher See"; zum anderen umfassen die hier geltenden Besonderheiten alles mögliche - nur nicht das Recht sich trauen zu lassen.

Gar nicht so abwegig: Die Lösung
Aber Paare, die partout auf schwankenden Planken heiraten wollen, müssen nicht verzweifeln: Ihrem Wunsch kann durch mitreisende Standesbeamt_innen entsprochen werden. Eine Alternative hierzu stellt eine symbolische Zeremonie an Bord dar. Sie findet im Anschluss an den offiziellen Gang zum Standesamt statt und ist eine so genannte "Freie Trauung". Mehr zu dieser ebenfalls verstärkt um sich greifenden Variante der Eheschließung erfahren Sie in einem unserer nächsten Beiträge.

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